Nachmieter findet nachträglich Mängel, Vermieter möchte mich dafür belangen?
Hallo,
Nach Kündigung des Mietvertrages fand am 30.06 die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter statt (Ohne Übergabeprotokoll). Die Wohnung wurde wie vorher vereinbart renoviert übergeben. An dem Termin wurden keine weiteren Mängel festgestellt (Der Vermieter hat auch nicht wirklich alles überprüft, aus Faulheit) und die Kaution habe ich in Bar direkt wieder bekommen. Die Schlüssel habe ich übergeben.
Jetzt (nach knapp 3 Wochen) stellt der Nachmieter fest, dass ein winziges Loch (lächerlich winzig) von einem Nagel noch zu sehen sei und ich im Nachhinein dafür aufkommen müsse.
Muss ich mich wirklich noch damit herumschlagen oder ist er im Recht?
6 Antworten
Dir wurde die Kaution vorbehaltlos zurückgegeben. Damit wurde die Mängelfreiheit de facto bestätigt. Du bist also raus, zumal ja auch kein verdeckter Mangel reklamiert wird.
Bestreite notfalls ein eigenes Verschulden und unterstelle, dass hier möglicherweise der neue Mieter der Verursacher ist.
Du hast kein Rechtsverhältnis mit dem Nachmieter. Er muss Ansprüche beim Vermieter geltend machen.
Gibt es ein Übergabeprotokoll zw. dir und dem Vermieter, das die Mängelfreiheit belegt?
Dann würde ich nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Vermieter dir gegenüber nichts zu bemängeln hatte und die Sache als abgehakt betrachten.
Jetzt (nach knapp 3 Wochen) stellt der Nachmieter fest, dass ein winziges Loch (lächerlich winzig) von einem Nagel noch zu sehen sei
So, soo - nach Wochen! So ein Loch in der Wand war sicher auch schon bei der Übergabe zu sehen, wenn es schon vorhanden war. Nur versteckte Mängel, also solche, die man bei der Übergabe nicht sehen kann, können auch nachträglich noch reklamiert werden.
Wer sagt denn, dass das Loch nicht in den vergangenen Wochen durch den Nachmieter selbst verursacht wurde? Gibt es im Übergabeprotokoll Vermieter - Nachmieter einen Hinweis auf das Loch? Nein? Dann ist davon auszugehen, dass der nun reklamierende Nachmieter das Loch selbst rein gebastelt hat.
Sagen wir mal so, wegen eines solchen „Mangels“ hat er zumindest keine wesentlichen Ansprüche gegen dich, wenn es tatsächlich nur um das Loch eines Nagels geht...
Er verlangt, dass bei geringster Beschädigung (Glasfasertapete) der gesamte Bereich neu tapeziert und gestrichen wird....
Natürlich kann er es verlangen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass seine Forderung rechtens ist. Gehe nicht darauf ein.
Die Forderung ist absurd. Gerade Glasfasertapete kann man perfekt beiarbeiten. Sein Wunsch nach Schadensausgleich passt im Umfang nicht im Entferntesten zum geschilderten Schaden.
Für ihn gilt, wie für alle anderen Forderungssteller in Deutschland die Schadensminderungspflicht.
Kann er verlangen, musst dich aber nicht interessieren, die Suppe ist gegessen.
Mit dem Nachmieter musst du dich überhaupt nicht auseeinandersetzen und verweist ihn auf seinen Vermiter als Vertrags- und Ansprechpartner :-)
Seinem ehemal. Vermieter antwortet man : "Nagel- und Dübellöcher in geringem Umfang gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und müssen überhaupt nicht verschlossen werden."
G imager761
Nein, das ist es ja. Es gibt leider kein Übergabeprotokoll. Ich habe allerdings meine Kaution bereits zurückerhalten..