Mietwohnung ohne Protokoll übergeben - nun Kratzer an den Fenstern
Hallo,
ich habe viele Dinge gefunden, aber in meinem Fall bin ich mir immer noch nicht sicher, wie der Sachverhalt aussieht...
Ich habe meine Mietwohnung am 30.10. ohne Übergabeprotokoll und ohne Beisein des Vermieters an die Nachmieter übergeben. Sie haben sich alles schonmal vorher angeschaut und auch nochmals genauer an diesem Tag, da sie auch die Küche mitübernommen haben.
Nun ruft mich die Vermieterin an und bemängelt, dass die Fensterscheiben von außen zerkratzt wären. Mir ist nichts aufgefallen. Sie meinte, es sieht so aus, als wäre dies beim Putzen passiert.
Ich war 1 Jahr und 4 Monate in der Wohnung. Bei meiner Vormieterin wurde auch kein Übergabeprotokoll erstellt. Der Mann meiner Vermieterin hätte die Wohnung damals aber ohne Mängel abgenommen.
Wie sieht die Rechtslage aus? Kann die Vermieterin von mir irgendwelchen Ersatz der Fenster fordern?
Vielen lieben Dank für alle Antworten im Voraus!
5 Antworten
Der Mieterin wird in diesem Fall hier nichts zu Last gelegt werden können, denn der Beweis, dass sie die Fenster zerkratzt hat, dürfte der Vermieterin schwer fallen. Die Mieterin kann also behaupten, dass sie davon nichts bemerkt hat und sie den Mangel auch nicht herbeigeführt hat, sondern jemand anders. Hat die Vermieterin noch die Kaution, wird sie evtl. dann etwas geltend machen. Das muss man abwarten und diese gegebenenfalls in 5 Monaten einklagen. Damit solche Probleme nicht passieren ist es immer sinnvoll sofort bei Einzug ein Protokoll über etwaige Mängel zu erstellen, damit man bei Auszug beweisen kann, dass man selbst diese Mängel nicht verursacht hat.
Die Schlüssel wurden nicht dem VM übergeben, sondern dem Nachmieter? Rechtlich zur Rückgabe verpflichtet ist der Mieter, dieser muss deshalb dem Vermieter die Rückgabe des Mietobjektes in der richtigen Art und Weise anbieten. Zu beachten: Der Mieter muss dem Vermieter einen Übergabetermin (in der zu übergebenden Wohnung) rechtzeitig (etwa 1 Woche vorher) mitteilen und in dem benannten Termin tatsächlich und pünktlich anwesend sein. (Tatsächliches Angebot im Sinne des § 294 BGB; BGH NJW 92,558). Der Termin muss vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses liegen. Der Mieter bleibt auch nach der Rückgabe verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen im vollem Umfang zu erfüllen. Er hat nur eine seiner Pflichten - nämlich die Rückgabepflicht - erfüllt. Mieter sollten nicht der irrigen Meinung sein, mit der Rückgabe der Wohnung sei für Sie alles erledigt. Erledigt ist die Sache erst dann, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erfüllt sind. MfG
Also, erst einmal danke für die Antworten!
Es ist so, dass ich die Vermieterin über den Zeitpunkt der Schlüsselübergabe informiert habe. Es war nachmittags um 16:30 Uhr. Also hell. Die Vermieterin sagt aber auch, dass die Mängel nur bei Sonnenschein zu sehen sind. Die Fenster waren nicht noch einmal extra geputzt an diesem Tag, aber ca. zwei Wochen vorher, also von Dreck kann keine Rede sein. An heimwerker: Welche Pflichten gibt es denn noch? Die Schönheitsreparaturen bspw. sind im neuen Mietvertrag vom Nachmieter geregelt, dass dieser alles übernimmt. Bezüglich der Fenster kann ich ja nichts tun, da ich nichts von den Kratzern wusste? Mir waren keine aufgefallen. Die Vermieter haben sich die Wohnung auch erst ca. 2 Wochen nach Schlüsselübergabe angeschaut. In diesen zwei Wochen kann ja alles Mögliche passiert sein. Die Wohnung wurde am 30. Oktober übergeben. Am 31. Oktober endete das Mietverhältnis. Das erste Mal von den Kratzern erfahren habe ich auch erst ca. 10 Tage später (genauer Tag sehe ich erst bei meiner Handyabrechnung).
Danke nochmals für Antworten! :-)
Warte zunächst erst mal ab, ob der Vermieter hier reklamiert, erst dann käme in Betracht, darüber zu resümieren. Die Kratzer könnte jedermann verursacht haben, dir können sie nicht angelastet werden, auf jedenfall bestreiten, dass du schuld bist. Außerdem ist dein Vertragspartner für die Rückgabe der Vermieter und nicht der Nachmieter, es sei denn, er war nachweislich vom Vermieter bevollmächtigt. Nun könnte der Vermieter dir sonst was anhängen und du stündest dumm da.
Keine Sorge, kann nix passieren. Du bist im Recht, die Mängel hätten bei Übergabe auffallen müssen. Ggf. sieht es anders aus, wenn die Mängel bei Übergabe nicht sichtbar waren >> Fenster sehr dreckig oder es war dunkel. da hättest Du schlechte Chance.
Wenn es jedoch hell und geputzt war, sind die Chance einen Rechtstreit zu gewinnen gut. Ist ja das Pech der anderen Vertragspartei nicht richtig hingeschaut zu haben.
Es wurde doch keine Übergabe mit dem Vermieter gemacht. Der Nachmieter ist nicht der Vertragspartner und das Fenster nicht sein Eigentum. Daher ist die Antwort etwas unpassend.