Übergabeprotokoll ohne zweite Unterschrift
Hallo zusammen,
in unserer WG (zwei Mieter, die beide im Vertrag stehen) wurde vor kurzem das Übergabeprotokoll der Wohnung von einem Makler erstellt und zusammen mit Vermieter und nur einem Mieter unterzeichnet.
Durch eigene Dummheit wurde das Protokoll nicht gründlich selber gelesen sondern darauf vertraut, dass der Makler dieses korrekt vorgelesen hat.
Nachdem die Kopie dann da war ist aufgefallen, dass 1. eine Angabe falsch aufgenommen und 2. eine Sache aufgelistet wurde, die garnicht besprochen wurde.
Ist es nun möglich, aufgrund dessen, dass der zweite Mieter noch nicht unterschrieben hat, dass dieser noch sowas wie ein Veto "einreichen" kann und noch Änderungen verlangt?
Danke im Voraus
3 Antworten
Wenn beide Mieter im Vertrag als HAuptmieter stehen, müssen auch beide das Protokoll unterzeichen.
Dieses Protokoll hat keine Rechtskraft. Der Gesetzgeber schreibt es nicht zwingend vor. Du hast die Wohnung als Hauptmieter ohne Protokoll in Besitz genommen. Bei einem künftigen Auszug muss die Mietsache von Dir und deinem anderen Hauptmieter an den Vermieter zurück gegeben werden. In jenem Übergabeprotokoll können neben dem Mietvertrag keine Zusätze oder Änderungen vereinbart werden, weil nicht beide Hauptmieter dieses Protokoll genehmigt haben. Welche Falschangaben sind denn durch den Makler vorgelesen worden? Wieso übergibt der Makler die Wohnung? War der Vermieter bei der Übergabe anwesend?
Es ist nicht die Frage, ob ein Protokoll rechtsgültig ist oder nicht, sondern ob es im Bedarfsfall Beweiskraft hat. Angenommen, das Protokoll wurde nur vom Makler unterschrieben, würde jeder Richter sagen, vergessen sie es - taugt nicht als Beweis. Da aber zwei Personen unterschrieben hagen, kann der Richter mit Recht fragen, warum der eine Mieter das unterschrieben hat, wenn es angeblich nicht so war, wie der Makler geschrieben hat. Nun müßte der Mieter, der unterschrieben hat, schon irgendwie beweisen können, dass er zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, wenn das Protokoll nicht als Beweis taugen soll. Es kommt also nicht darauf an, ob beide Mieter unterschrieben haben. Es kommt ja auch nicht darauf an, dass der Vermieter nicht unterschrieben hat. Gibt es im Streitfall jedoch noch einen anderen Beweis dafür, dass das was im Protokoll steht nicht stimmt, wird der Richter das auch entsprechend würdigen.