Während der Arbeitszeit krank nachhause?
Hallo,
ich wurde heute während der Arbeitszeit nachhause geschickt, da ich krank bin. Alles schön und gut, jedoch hatte heute keiner der 3 Ärzte, bei denen ich gucken war, auf wegen Faschingsdienstag. Also kann ich für heute keine AU holen. Kann ich jetzt morgen einfach wieder auf die Arbeit, ohne AU für heute oder muss ich diese AU morgen beim Arzt holen (der dann wieder geöffnet ist) und dann auch morgen noch zuhause bleiben?
3 Antworten
Rechtlich gesehen brauchst du für heute keine Bescheinigung vom Arzt. Wenn du morgen weiterhin krank bist, brauchst du eine Bescheinigung, die ab morgen gilt.
Und für künftige Fälle, in denen keine Arztpraxis offen hat, kannst du unter der Rufnummer 116 117 erfahren, welche Notdienstpraxis in der Nähe geöffnet hat.
Zitat:
"Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des DienstesFür eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)"
116 117
Nummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes, bundesweit kostenlos aus Festnetz.
Ob zu schon ab dem 1.Tag eine AU brauchst, steht in Deinem Vertrag.
frag mal deinen Arbeitgeber wie es mit Karenztagen gehandhabt wird. Dann brauchst du keine Krankschreibung.