Während der AU zum Betriebsarzt - muss ich dahin?

2 Antworten

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Könnte das auch ein Kniff von denen sein um mich mürbe machen zu wollen?

Das ist durchaus möglich.

Dein AG hat kein Recht Dich zu dieser Untersuchung zu schicken. Dein Arzt hat Dich arbeitsunfähig geschrieben und das reicht. Wenn der AG Zweifel hat und vermutet, dass Du gar nicht krank bist, hat er die Möglichkeit sich an die Krankenkasse zu wenden. Wenn diese die Zweifel teilt, kann sie Dich zum MdK schicken. Das ist aber Sache der Krankenkasse und nicht des AG.

Dein Hausarzt hat Dir das schon richtig gesagt, Du musst nicht zu dieser Untersuchung. Selbst wenn Du diese "Einladung" schon früher bekommen hättest, wäre sie ohne Belang.

MrBueffel 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 22:14

Super, ich bedanke mich recht herzlich. Also genau das was ich mir gedacht habe. Vor allen Dingen frage ich mich, warum sie mich vorher nicht mal persönlich angerufen haben, um mir wenigstens in einem Gespräch zu sagen das ich da antanzen soll...

verreisterNutzer  27.02.2015, 22:21
@MrBueffel

Schreibe erneut...

verreisterNutzer  27.02.2015, 22:34
@verreisterNutzer

Ganz so einfach ist die Sache doch nicht...

Betriebsarzt und MDK sind (arbeitsrechtlich gesehen) "zwei Paar Schuhe". Man kann sich zwar auf den Standpunkt von @Hexle2 stellen, würde sich ggf. später jedoch mangelnde Mitwirkung vorwerfen lassen müssen, was wiederum in einem vielleicht anhängigen Arbeitsgerichtsverfahren eine schlechtere Rechtsposition bedeuten würde.

Ich hätte solch eine kurzfristige Einladung wahrscheinlich auch zunächst abgelehnt, aber nicht kategorisch ausgeschlossen. Dann hätte ich mich gefragt, ob ich ein reines Gewissen habe, und wäre zu einem späteren Zeitpunkt zum Betriebsarzt gegangen.

Hexle2  28.02.2015, 06:34
@verreisterNutzer
würde sich ggf. später jedoch mangelnde Mitwirkung vorwerfen lassen müssen

Das bezweifle ich. Hier handelt es sich nicht um ein BEM unter Mitwirkung des AG und Betriebsrats, der AG will den AN untersuchen lassen. Dazu hat er kein Recht. Es herrscht freie Arztwahl, den AG geht die Krankheit des AN nichts an und bei Zweifeln darf die Krankenkasse eben beim MdK eine Untersuchung veranlassen.

Ich halte in diesem Fall eine Absage dieser "Vorladung" für legitim und nicht angreifbar. Der AG kann nach der Genesung mit dem AN Gespräche führen. Dieser AG versucht aber m.E. den AN einzuschüchtern.

verreisterNutzer  28.02.2015, 19:13
@Hexle2

Das letzte Wort hätte der Richter...

MrBueffel 
Beitragsersteller
 01.03.2015, 21:30
@verreisterNutzer

Ich bedanke mich bei euch beiden recht herzlich =)

Hexle2  02.03.2015, 05:25
@MrBueffel

Bitte, gerne und danke fürs Sternchen

Die arbeitsmedizinische Untersuchung als Angestellter muss man die nicht machen. Es ist ein Angebot vom AG, das du nicht annehmen musst.

MrBueffel 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 22:10

Danke Dir für die Antwort.