Während der AU zum Betriebsarzt - muss ich dahin?
Hallo liebe Leser.
Kurz und Knapp - ich bin seit 3 Wochen AU krank geschrieben, wegen einer akuten Belastungsstörung auf Grund von Schikanen in dem Betrieb wo ich arbeite, welche sich schon länger hinziehen.
Heute morgen gibt mir meine Mutter einen Brief meiner Firma, den ich sofort geöffnet habe in welchem stand, dass ich heute zu einem arbeitsmedizinischen Institut erscheinen sollte und mich dort zu einer Untersuchung einfinden sollte.
Es war nur noch eine 3/4 Stunde Zeit um zu diesem Termin zu erscheinen, also rief ich dort an und sagte den Termin ab, weil der Brief so kurzfristig eintraf.
Heute stand für mich sowieso noch ein Arzttermin bei meinem Hausarzt an, also ging ich dort hin und zeigte ihm den Brief. Er meinte das ich das nicht muss.
Ich habe aber jetzt doch bedenken, da ich schon öfters unter Druck gesetzt wurde und dort auch nicht immer alles im rechtlichen Rahmen geschieht, also würde ich gerne mal wissen was ihr darüber denkt. Außerdem hätte ich eh meine aktuelle AU bis zu diesem Samstag gehabt und dann das späte eintreffen der Post.
Könnte das auch ein Kniff von denen sein um mich mürbe machen zu wollen? Ich weiß im Moment wirklich nicht mehr weiter... Danke fürs lesen
2 Antworten
Könnte das auch ein Kniff von denen sein um mich mürbe machen zu wollen?
Das ist durchaus möglich.
Dein AG hat kein Recht Dich zu dieser Untersuchung zu schicken. Dein Arzt hat Dich arbeitsunfähig geschrieben und das reicht. Wenn der AG Zweifel hat und vermutet, dass Du gar nicht krank bist, hat er die Möglichkeit sich an die Krankenkasse zu wenden. Wenn diese die Zweifel teilt, kann sie Dich zum MdK schicken. Das ist aber Sache der Krankenkasse und nicht des AG.
Dein Hausarzt hat Dir das schon richtig gesagt, Du musst nicht zu dieser Untersuchung. Selbst wenn Du diese "Einladung" schon früher bekommen hättest, wäre sie ohne Belang.
Schreibe erneut...
Ganz so einfach ist die Sache doch nicht...
Betriebsarzt und MDK sind (arbeitsrechtlich gesehen) "zwei Paar Schuhe". Man kann sich zwar auf den Standpunkt von @Hexle2 stellen, würde sich ggf. später jedoch mangelnde Mitwirkung vorwerfen lassen müssen, was wiederum in einem vielleicht anhängigen Arbeitsgerichtsverfahren eine schlechtere Rechtsposition bedeuten würde.
Ich hätte solch eine kurzfristige Einladung wahrscheinlich auch zunächst abgelehnt, aber nicht kategorisch ausgeschlossen. Dann hätte ich mich gefragt, ob ich ein reines Gewissen habe, und wäre zu einem späteren Zeitpunkt zum Betriebsarzt gegangen.
würde sich ggf. später jedoch mangelnde Mitwirkung vorwerfen lassen müssen
Das bezweifle ich. Hier handelt es sich nicht um ein BEM unter Mitwirkung des AG und Betriebsrats, der AG will den AN untersuchen lassen. Dazu hat er kein Recht. Es herrscht freie Arztwahl, den AG geht die Krankheit des AN nichts an und bei Zweifeln darf die Krankenkasse eben beim MdK eine Untersuchung veranlassen.
Ich halte in diesem Fall eine Absage dieser "Vorladung" für legitim und nicht angreifbar. Der AG kann nach der Genesung mit dem AN Gespräche führen. Dieser AG versucht aber m.E. den AN einzuschüchtern.
Das letzte Wort hätte der Richter...
Ich bedanke mich bei euch beiden recht herzlich =)
Bitte, gerne und danke fürs Sternchen
Die arbeitsmedizinische Untersuchung als Angestellter muss man die nicht machen. Es ist ein Angebot vom AG, das du nicht annehmen musst.
Danke Dir für die Antwort.
gern geschehen.
Super, ich bedanke mich recht herzlich. Also genau das was ich mir gedacht habe. Vor allen Dingen frage ich mich, warum sie mich vorher nicht mal persönlich angerufen haben, um mir wenigstens in einem Gespräch zu sagen das ich da antanzen soll...