Trotz AU zur Besprechung?

8 Antworten

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Du mußt dem Ansinnen Deines Chefs während der Krankheit nicht nachkommen.

Allerdings ist es versicherungstechnisch nicht schädlich. Wenn dein Chef mit dir was besprechen will, dann ist auch der Aufenthalt im Betrieb versichert. Ich wüßte nicht, welche Versicherung Dir aus dem Aufenthalt im Betrieb den Versicherungsschutz entziehen könnte.

Selbst wenn Du noch während der Krankheit wieder Dich gesund fühlst und arbeiten gehst, besteht voller Versicherungsschutz. Da brauch Dich kein Arzt "Gesundschreiben"

Wer krank geschrieben ist, hat nichts auf der Arbeit zu suchen (Versicherungsrechtlich bist du nicht geschützt).

Maximilian112  17.03.2012, 05:40

Das ist aber ganz schöner Unsinn.

Hallo TexasDream!

  1. Du bist nicht "krank" geschrieben, sondern Dein Arzt hat Dir eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ("AU") attestiert. Somit bist Du erst einmal nicht mehr verpflichtet, Deiner arbeitsvertraglich geschuldeten Hauptpflicht nachzukommen und erhältst dennoch den vereinbarten Arbeitslohn (Entgeltfortzahlung).

  2. Eine Besprechung mit dem Arbeitgeber (ein sogen. "Mitarbeitergespräch") gehört zu den Nebenpflichten und kann somit auch nicht eingefpordert werden. Es ist auch nur unschwer zu erraten, welche Absichten der AG hier womöglich hegt ...

  3. Du hast während der AU alles zu unterlassen, was die Genesung hindert und alles Zumutbare zu tun, um die Genesung zu fördern. Wenn die Ursache Deiner Erkrankung in der Arbeit liegt, wäre jedwelcher Aufenthalt dort als "genesungsbehindernd" einzustufen. Selbst sogen. "Krankenrückkehrgespräche" (Gift!!!) oder BEM-Gespräche (Betriebliches Eingliederungsmanagement) sind während einer AU vom AG nicht einforderbar.

  4. Das unqualifizierte Gerede etlicher "Kommentatoren" über angeblich nicht - oder doch - vorhandenen Versicherungsschutz (Es kann hier ausschließlich um die gesetzliche Unfallversicherung gehen!) ist in diesem Zusammenhang absolut irrelevant. Unabhängig von einer evtl. vorhandenen AU ist jede Tätigkeit, die im eindeutig betrieblichen Zusammenhang steht - und eben auch der Weg dorthin und zurück - uner dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. (Beispiel: Ein Handgelenksbruch eines Berufskraftfahrers macht ihn "arbeitsunfähig", die Teilnahme an einer Urlaubsbesprechung, Sicherheitsbelehrung etc. wäre jedoch "nicht genesungshindernd" und jederzeit möglich)

Da aus Deinen Äußerungen eine krankmachende Wirkung Deiner Arbeit / Deines Betriebes auf Dich zu vermuten ist, rate ich zu (fach)ärztlicher und/oder psychosozialer Betreuung.

Alles Gute!

Na ja,es kommt auf die Art der Erkrankung an.

Z.B. Du hast Dir ein Arm gebrochen und arbeitest auf dem Bau.Das geht dann natürlich nicht,aber Du kannst dann wohl zu Déiner Firma fahren um mit dem Chef zu sprechen.

Was machst Du beruflich?

In der Regel gilt,wenn man krank geschrieben ist,braucht man natürlich nicht in dem Betrieb erscheinen!

TexasDream 
Beitragsersteller
 16.03.2012, 22:18

ich arbeite im Einzelhandel

Wenn du dich als AU meldest, dann ist es auch so. Sollte es nicht unbedingt nötig sein, schreib dich von deinem Arzt rückwirkend gesund, und geh zu der Besprechung. Aber mit aufrechter AU kannst du nicht in die Arbeit gehen.

Ayden  16.03.2012, 22:35

So etwas wie "rückwirkend gesund" schreiben gibt es nicht. Ausser vll. es wird ein dringender Operationstermin abgesagt. Aber das ist hier nicht der Fall.

rafl1983  16.03.2012, 22:39
@Ayden

Natürlich gibt es das. Wenn ich morgen einen Termin habe, und ich mich gesund fühle, kann ich am Montag zum Arzt gehen und mich per Samstag gesund schreiben lassen. War noch nie ein Problem

Ayden  16.03.2012, 22:44
@rafl1983

Ja gut, so gesehen hast du recht. Allerdings ist das nur relevant, wenn man z.b Krankgeschrieben ist und dann in Urlaub will. Das muss man dann aber erstmal dem Arbeitgeber erklären. :)

Generell kann man aber auch zur Arbeit gehen, wenn man Krankgeschrieben ist. Unter den unten genannten Voraussetzungen. Da muss man sich nicht "gesund schreiben" lassen.

Ayden  17.03.2012, 10:44
@PeterSchu

Es geht bei dem Artikel um die Verpflichtung. Es gibt die "Gesundschreibung" generell, aber der Arbeitnehmer ist dazu gesetzlich nicht verpflichtet, sollte er sich besser fühlen.

Und wie angemerkt, liegt der Schwerpunkt dabei wenn man z.b. in Urlaub will. Denn zum arbeiten braucht er diese Bescheinigung nicht.

Ayden  17.03.2012, 11:15
@Ayden

Kleine korrektur:

Die Existenz einer "Gesundschreibung" resultiert nicht aus einem Gesetz heraus. Sondern diese wird gemacht, um den Patient zu beruhigen. Weil es - aus unwissenheit vll. - vom Arbeitgeber oder der Versicherung verlangt wird und mit der Zeit hat es sich dann wohl eingebürgert.

Aber es hat keine positiven Wert oder negative Folgen. Vll. haben die Ärzte nur keine Lust mehr, das jedem zu erklären.

In sofern hast du recht : Es gibt Sie nicht. ( gesetzlich )