Muss man am ersten Krankheitstag bereits zum Arzt wegen AU?
Hi,
ich meinem Vertrag steht, dass ich spätestens am 3. Krankheitstag dem Arbeitgeber eine AU vorlegen muss.
Was ist, wenn ich voraussichtlich nur 1-2 Tage krank bin. Muss ich dennoch direkt am ersten Tag mir eine AU beim Doc holen? Oder genügt es, wenn ich am 3. Krankheitstag zum Doc gehe?
Danke
10 Antworten
Es sieht so aus.
Ab dem tag deiner Krankheit musst zu zum Arzt. Egal ob du jetzt nur 1 -3 tage krank bist. Natürlich wenn du weißt dass du mehr als 3 tage krank sein wirst, kannst du nachzeitig auch noch gehen, ABER am 3ten tag MUSST du persönlich die Krankenmeldung am Arbeitsplatz vorbeibringen anderen falls wirst du bei der Krankenkassa nicht Versichert und somit bekommst du für diese tage kein geld.
Liebe grüße
So ist es richtig: Das ärztliche Attest (also die "AU") muss spätestens am 3. Werktag der Krankschreibung beim Arbeitgeber vorliegen. Wenn du am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit keine Möglichkeit hast, den Arzt aufzusuchen, zum Beispiel, weil keine Sprechstunde ist, dann kannst du natürlich auch am anderen Tag gehen und der Arzt schreibt dich dann sogar ab deiner Arbeitsunfähigkeit krank, weil es anders nicht möglich war und wenn er das für angebracht hält. Er muss das auch, wenn du darauf bestehst.
Laut Gesetz muss man ein Attest erst vorlegen, wenn man mehr als drei Tage krank ist. Dann muss das Attest am Folgetag (also am vierten Tag) vorgelegt werden.
Der Betrieb kann aber ein Attest auch schon früher verlangen.
Dabei sollte er sich aber auch klar ausdrücken, ob das Attest immer benötigt wird (auch ab dem ersten Tag), und nur am dritten Tag vorliegen muss, oder ob es erst ab dem dritten Krankheitstag überhaupt verlangt wird, also bis zu zwei Tagen ohne Attest akzeptiert werden.
Bei der Formulierung, dass du am dritten Tag ein Attest vorlegen sollst, ist wohl davon auszugehen, dass du auch ab dem ersten Tag eins brauchst. Sonst müsste es heißen "ab dem dritten Tag". Sicherheitshalber solltest du mal beim Betrieb nachfragen.
Wenn bei dir im Vertrag steht am dritten Tag, dann musst du auch erst am dritten Krankheitstag ein Attest vorlegen^^
Wenn es so in deinem vertrag steht, musst du erst ab dem 3. Tag eine Krankmeldung bringen.
So nicht richtig. Die AU muss am 3., Tag vorliegen, Zum Arzt gehen muss man schon am 1. Tag
Ja eben das war meine Frage, danke!
"Zum Arzt gehen muss man schon am 1. Tag."
Das stimmt nur dann, wenn der Betrieb es so verlangt. Laut Gesetz (Entgeltfortzahlungsgesetz) braucht man ein Attest erst dann, wenn man mehr als drei Tage krank ist.
Aber dann müsste man die AU Rückdatieren lassen? Oder ist man dann eben erst ab dem 3. Tag AU??
"Aber dann müsste man die AU Rückdatieren lassen?"
Tja, meines Erachtens ist das gesetzlich nicht genau geregelt. Wenn man meint, in zwei Tagen wieder gesund zu sein, aber dies dann nicht klappt, dann ist es die Frage, ob der Arzt rückwirkend krankschreiben darf. Er kann es im begrenzten Rahmen, wenn er medizinisch begründet davon ausgehen kann, dass die Krankheit auch schn vor zwei Tagen vorhanden war. Im Zweifelsfall sollte man also lieber gleich zum Arzt gehen.
"ABER am 3ten tag MUSST du persönlich die Krankenmeldung am Arbeitsplatz vorbeibringen"
Wie soll denn das gehen, wenn man krank ist ?