AG kann keine Lohnabrechnung erstellen durch Krankheitstage?
Moin.
Meine Chefin hat mir gerade folgende Nachricht geschickt:
"Hallo Anni, du hast im August 2019 das letzte Mal eine AU bei deiner Krankenkasse eingereicht, alle anderen nicht.
Zur Zeit ist es aufgrund eines Sozialgesetzes so nicht möglich deine Lohnabrechnung zu erstellen, da du mehr als 45 Tage in diesem Jahr krank gemeldet warst, würdest kein Gehalt mehr bekommen und musst eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragen.
Du müsstest nun schnellstmöglich alle Belege der AU für die Krankenkasse sammeln und zur AOK schicken. "
Ehrlich gesagt habe ich davon noch nie etwas gehört. Ich dachte immer, die Krankenkasse zahlt nur, wenn man länger als 6 Wochen am Stück krank ist?
Das war auch der Grund, warum ich die meisten AU's nicht eingeschickt hab. Nun habe ich natürlich auch nicht mehr alle von Anfang des Jahres.
Kennt sich da vielleicht jemand aus?
9 Antworten
ist man wegen derselben erkrankung innerhalb eines jahres (12 monate) mehrfach arbeitsunfähig und liegen zwischen den etappen weniger als 6 monate, so zählen alle für die 6-wochen-frist.
da du allerdings nicht die kopien an die krankenkasse geschickt hast, hast du jetzt leider die quittung bekommen, das nennt sich "lehrgeld bezahlen". ein paar mal 80 cent für porto sparen, hat sich leider nicht gelohnt.
versuche, von deinem arzt kopien zu bekommen und schicke sie an die krankenkassen, vllt. hast du ja erfolg.
unwissenheit über gesetze schützt nicht vor den folgen der nichtbeachtung.
Diese "ab der 7ten Woche" Frist kann sich addieren, wenn jede AU denselben ICD enthält.
Daher macht es durchaus Sinn alle Belege die einen Vermerk haben, wohin sie sollen, auch diesen Personengruppen zukommen zu lassen.
Ich hoffe, Du bist wieder gesund, Anni.
45 Tage für die selbe Krankheit. Das kann aber die Arbeitgeberin nicht wissen. Sie erkundigt sich bei der Krankenkasse, ob es unterschiedliche oder immer die Selbe Erkrankung ist.
Du würdest auch kein Krankengeld bekommen, da die AU-Bescheinigungen innerhalb einer Woche nach Ausstellung bei der Krankenkasse eingereicht werden müssen. Aber immerhin kann deine Arbeitgeberin die passende Auskunft bekommen, wenn du die Scheine nachreichst.
Auf jeder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht, daß das Exemplar für die Krankenkasse dieser innerhalb von einer Woche zugesandt werden muss. Da steht nichts davon, daß das an bestimmte Bedingungen gekoppelt ist.
Wenn es sich um einen kleinere Betrieb handelt, dann kann deine Chefin bei der Krankenkasse, da sie in eine Umlage einzahlt, dort die Erstattung deiner Lohnfortzahlung beantragen.
Das vorab.
Wenn es sich bei deinen AU´s um dieselbe Erkrankung handelt, dann hat deine Chefin recht, denn bei derselben Erkrankung innerhalb bestimmter Zeiträume, werden diese aufaddiert für die Lohnfortzahlung und dann tritt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Der Arbeitgeber hat das Recht, bei der Krankenkasse eine Anfrage zu starten, ob es anrechenbare Vorerkrankungen gibt. Die Krankenkasse prüft dann anhand der eingereichten AU- Bescheinigungen, ob dem so ist und teilt dem AG mit, ob und welche Tage ggf. anzurechnen sind- OHNE Nennung der Diagnose.
Mit deinem Verhalten hast du nun dazu beigetragen, daß deine Krankenkasse diese Frage NICHT beantworten kann und konnte.
Selbst wenn du sie jetzt nachreichst, es sich um anrechenbaren Vorerkrankungen handelt und du grudsätzlich Krankengeld bekommen müsstest, wirst du nichts bekommen, denn du hast die AU´s nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Woche eingereicht. D.h. die Krankenkasse wird dir das Krankengeld versagen.
Dein AG ist ggf. aus der Lohnfortzahlungsverpflichtung raus, bedeutet: du bekommst weder von da noch von dort Geld.
Bemüh dich ggf. bei deinem Arzt um die dir fehlenden AU- Bescheinigungen in Kopie, reich alle bei der Krankenkasse ein. Denn nur dann kann diese prüfen, ob anzurechnende Vorerkrankungen vorhanden sind, die die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers reduzieren kann.
Selbst wenn es sich bei jeder einzelnen um eine andere Krankheit handelt, solltest du der Aufforderung deiner Chefin folgen- das ist ein Teil deiner Mitwirkungspflicht wenn du krank bist.
Und für die Zukunft weißt du Bescheid.
Gleiche Krankheit 6 Wochen lang bedeutet Du hast ein Krankengeldanspruch und die Krankenkasse zahlt 60 % von Deinem Lohn. Der Ag zahlt dann nichts.
Ohne Diagnosen kann die Krankenkasse nichts prüfen. Am beste beim Arzt fragen, ob er die Diagnosen nochmal der Krankenkasse mitteilen kann.
Ansonsten zahlt auch die Krankenkasse nichts, Du hast kein Geld bist nicht versichert.
Die Krankenkasse wird dann von Dir Krankenkassenbeiträge verlangen.
Richtig, 60 % sind mehr oder weniger? ;-)
Was heißt das konkret?
Rückwirkend wird da nichts gehen zwecks ICD
Ich war auf jeden Fall nicht länger als 6 Wochen für die gleiche Krankheit krankgeschrieben. Also werde ich da auch kein Krankengeld bekommen, denke ich. Muss ich da jetzt trotzdem mit weniger Gehalt rechnen?
45 Tage krank? Es sind 9 Wochen, bei einer 5 Tage Woche. Wenn die Krankenkasse zahlen soll, muß sie wissen welche Erkrankungen es waren. Hast Du 10 verschiedene Erkrankungen gehabt, jeweils unter 6 Wochen bekommst Du Dein Gehalt in voller Höhe gezahlt. Wenn Du die 6 Wochen mit einer Erkrankungen gefeiert hast bekommst Du Krankengeld 60 % von der Krankenkasse gezahlt.
Nochmal, wenn DU keine DIAGNOSEDATEN der Krankenkasse lieferst, bekommst Du 0 Euro !
Danke!
Das Krankengeld nach dem Ende der insgesamt 6-wöchigen Lohnfortzahlung beträgt 70 % des Brutto-, maximal aber 90 % des Nettoentgelts.
60 % ist der Satz des Arbeitslosengeldes 1 (67 % mit Kind/ern).