Darf der Arbeitgeber während Krankheit Dienstlpan ändern?
Hi@all unzwar folgender Fall.
Arbeitsvertragsart: Teilzeit mind. 100 Std im Mon.
ich hatte an einem Montag dienst gehabt und habe mich dann während der Schicht nicht gut gefühlt. Arbeitgeber hatte mich nachhause geschickt. Ich natürlich auf direktem Wege zum Arzt. Dieser teilte mir mit das ich bitte am nächsten Tag kommen möchte da die Praxis voll belegt ist. Ich komme am nächsten Tag zum Arzt werde Au geschrieben für die Woche in der ich noch 4 mal dienst hätte. Dem Arbeitgeber teilte ich alles rechtzeitig mit noch an dem Tag als der Arzt sagte ich möchte morgen bitte kommen. Was macht der Arbeitgeber? zahlt mir den ersten Tag mit 8 Std aus wo ich von der Arbeit krank gegangen bin. Die restlichen 4 Schichten die ich ja hätte hat er einfach gelöscht im Online System wo ich meinen Dienstplan erhalte und das erst nach meiner Meldung. Ist das erlaubt? Beweise habe ich auch da ich die Uhrzeiten habe und mir die Pläne ausgedruckt habe während diese verändert wurden. Danke schonmal für eure Antworten.
1 Antwort
Du hast völlig Recht, das Vorgehen Deines Arbeitgebers zu hinterfragen!
Der Arbeitgeber darf einen Dienstplan nur ändern mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer oder wenn es ansonsten zu wirtschaftlich, organisatorisch, personell unzumutbaren Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe kommen würde.
Denn mit der Bekanntgabe eines Dienstplanes hat der Arbeitgeber sein Recht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" - wonach der "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen [kann], soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind" - sozusagen verbraucht; der Dienstplan ist dann auch für ihn verbindlich.
Natürlich kann er ihn dann auch insofern ändern, als er mitteilen darf, wer an Deiner Stelle Dienst hat.
Aber:
Er darf selbstverständlich den Dienstplan nicht ändern mit dem Zweck, dass Du während Deiner Erkrankung für einen Dienst überhaupt nicht vorgesehen wärst, um so der Verpflichtung zur Lohnfortzahlung zu entgehen, da Du ja sowieso nicht gearbeitet hättest.
Natürlich bist Du während Deiner Erkrankung so zu bezahlen, wie Du aufgrund des ursprünglichen Dienstplanes eigentlich hättest arbeiten sollen (Lohn-/Entgeltausfallprinzip).