Darf mir der Chef meinem freien Tag wegnehmen wenn ich an einem Arbeitstag mit AU krankgeschrieben war?

6 Antworten

Darf sie mir den freien Tag dafür wegnehmen wenn ich an meinem Arbeitstag krankgeschrieben war?.

Nein, keinesfalls.

Wenn Du an einem Tag, an dem Du hättest arbeiten müssen, arbeitsunfähig geschrieben bist, muss der AG Dich so bezahlen, wie Du ohne Krankheit gearbeitet hättest. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Solltest Du nun, an Deinem geplanten freien Tag "einspringen" und arbeiten, wären das Überstunden die als Freizeitausgleich gegeben oder bezahlt werden müssten.

Dein AG kann Dich allerdings nur bitten aber nicht "befehlen".

Schichtpläne die bekannt sind, kann man nicht nachträglich einseitig ändern, nur weil der AN arbeitsunfähig war. Das geht nur in ganz wenigen Notfällen (Brand, Erdbeben, Überschwemmung......).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde den Arzt anrufen und bitten,dass er die AU doch noch verlängert.Dann kann dir dein Chef nichts.

Und ihm gegenüber kannst du das aus genau diesem Grund ablehnen.

PS:klingt nach Pflege in einem kleineren Betrieb....

Schlauerfluch 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 11:14

Okay super danke dir 👌 und nein wäre eine Kassenfrühschicht um Einzelhandel 😊

für morgen wollte ich keine AU da ich morgen sowieso frei habe.

Warum opferst du freiwillig einen Urlaubstag? Oder hättest du normal frei?

Darf sie mir den freien Tag dafür wegnehmen wenn ich an meinem Arbeitstag krankgeschrieben war?.

Du bist krank und laut dem Arzt noch nicht arbeitsfähig. Also würde ich aus dem Grund ablehnen. Da die Frühschicht nicht geplant war, kann sie dir auch keinen Urlaubstag dafür wegnehmen. Außer in deinem Vertrag steht, das du parat stehen musst für spontane Schichtänderungen.

(Bin aber kein Anwalt)

Hexle2  23.06.2021, 11:42
Außer in deinem Vertrag steht, das du parat stehen musst für spontane Schichtänderungen.

Auch wenn das im Vertrag stehen würde, wäre es noch lange nicht rechtens. Die Rechtsprechung richtet sich nach § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Da ist die Ankündigungsfrist für Arbeitseinsatz nach den §§ 186ff. BGB mindestens vier Tage im Voraus.

(Bin aber kein Anwalt)

Ich auch nicht, habe damit aber ab und zu zu tun.

Loka95  23.06.2021, 11:51
@Hexle2

Danke für die Ergänzung 👍

Hexle2  23.06.2021, 11:57
@Loka95

Bitte, gerne

Schlauerfluch 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 11:11

Ich hätte morgen normal frei weil ich am Samstag arbeiten muss, und das selbe war auch mein Gedanken vielen Dank für die super antwort👌

Nein, darf sie nicht, hat sie auch nicht, sie hat dich nur gefragt, ob du einspringen würdest.

Nein, darf sie nicht. Krank ist krank, das muss man nicht "nacharbeiten".