Arbeitszeit Apotheke was ist Vor- und Nacharbeit?
In meiner Apotheke fallen für die Approbierte morgens vor der Öffnung ca. 5 Minuten Vorabeit an: Computer einschalten (sind sofort betriebsbereit), Geld aus dem Tresor holen, 2 Kassen bestücken, Beleuchtung einschalten, Kittel anziehen.Abends wird während der Arbeitszeit ein Kassenabschluss gemacht und das Geld passend herausgenommen, den Kassensturz mache ich am nächsten Morgen. Die Mitarbeiterin muss Scheine aus der Kasse nehmen, Computer und Beleuchtung ausschalten und das war´s. Dauert auch 5 Minuten.
Leider ist die Mitarbeiterin sehr umständlich, auch was das Umziehen und Fertig-machen für die Arbeit betrifft. Sie schreibt sich an solchen Tagen also eine halbe Überstunde für Vor- und Nacharbeit auf. Ist das zulässig? Und wie würden Sie als Arbeitgeber sich in so einem Fall verhalten?
2 Antworten
Die Rüstzeit gehört zur Arbeitszeit. Wieso sollte der AN die Kassen etc. ohne Entgeld bestücken? Notiert werden muss allerdings die echte Zeit.
Und wie würden Sie als Arbeitgeber sich in so einem Fall verhalten?
Dass die Vor- und Nacharbeiten Arbeitszeit und somit zu bezahlen sind, ist ja unstrittig.
Kommt Dir die halbe Stunde für diese Tätigkeiten als zu lange vor, schau Dir doch mal die Abläufe an und auch wie lange dies dauert.
Wahrscheinlich braucht man auch nicht immer exakt die gleiche Zeit für die Arbeiten.
Schreib doch mal die Zeiten ein paar Tage auf, nimm die Durchschnittszeit und schreib diese jeden Tag gut. Da kann auch Deine Mitarbeiterin keine Einwände haben, wenn die Dauer dieser Arbeiten korrekt ermittelt wurde.