vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers
Guten Abend.
Ich habe heute meinen Bewilligungsbescheid zum Arbeitslosengeld bekommen. Ich habe am 20. d. M. meine Ausbildung beendet. Ab 21.06. steht mir ALG I zu.
Im Bescheid steht, dass meine Leistung vom 21.06. bis 31.07. einbehalten wird, um einen Erstattungsanspruch des Jobcenters geltend zu machen. Ab 01.08. wird mir monatlich der volle Leistungsanspruch ausgezahlt.
Was heißt das denn jetzt? Sitz ich jetzt 2 Monate ohne Geld da?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Das heisst wohl das du denen geld schuldest und die sich das jetzt wiederholen indem die dir keine kohle geben. Kannst da aber sicher anrufen und das auf mehrere monate umschichten. Hatte auch mal son problem mit der familienkasse.
Dann geh da einfach mal hin und frag die warum die geld von dir haben wollen ganz einfach.
Öhm, jaaa. So sieht es wohl aus.
Das Ding is aber, meine Eltern haben nie Geld für mich bekommen.