Erstattungsanspruch vom Jobcenter und Bafög?
Halloo,
also ich habe Oktober Bafög beantragt und es hat sich halt ein wenig in die länge gezogen, ich habe dann nochmal angerufen und nachgefragt was mit meinem Antrag passiert ist. Mein Sachbearbeiter hat mir geschrieben, dass er meinen Antrag fertig bearbeitet habe und jetzt nur noch auf den Erstattungsanspruch vom Jobcenter wartet und danach den Antrag dann freigeben wird. 1 Woche danach , also heute erhielt ich einen Brief von Jobcenter (Er solle nur als Information dienen) dieser wurde zum Bafög Amt weitergeleitet.
da steht “ mit dem schreiben vom … habe ich xy einen Erstattungsanspruch dem Grunde nach angezeigt.” “Der Oben genannten und den mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen wurden von der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Bonn für den Zeitraum vom 01.10.21 bis 28.02.2022 leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB ll bewilligt. “ Sie hat jedoch Anspruch auf BAföG fûr den oben genannten Zeitraum.” Es besteht insoweit ein Erstattungsanspruch für den oben genannten Zeitraum in Höhe von xy €” Und da steht noch am ende auf der rückseite dass Geld bis zum 2.03 auf ein Konto überwiesen werden soll, wahrscheinlich das vol Jobcenter dann? Ich verstehe jetzt nicht so ganz, zahlt der Jobcenter jetzt das Geld im Vorraus und muss es sobald ich Bafög bekomme alles zurück zahlen? Oder Regeln die das unter sich , oder werde ich das Geld überwiesen bekommen also die Summe die im Brief stand?🥲
3 Antworten
Das regeln BAföG Amt und Jobcenter unter sich. Deswegen wartet dein Sachbearbeiter auch auf die Info vom Jobcenter, was diese noch von dir zurück fordern, so dass er festlegen kann, was an das Jobcenter gezahlt wird und was du bekommst. Das wird dann im BAföG Bescheid genau aufgeführt.
Anrufen und nachfragen am Besten, damit keine Missverständnisse entstehen
Wenn das Jobcenter dich schon schriftlich über den Erstattungsantrag und den Betrag informiert hat, dann ist dieser Antrag auch schon beim Bafög - Amt eingetroffen und die regeln das unter sich.