Alg 1 wird einbehalten um Erstattungsanspruch vom Jobcenter zu erfüllen?
Hallo und danke für die Zeit. Folgendes vom 19.05.15 bis 23.07.15 habe ich fälschlicherweise ALG 2 bekommen. Ich wurde von der Agentur für Arbeit zum Jobcenter geschickt und die haben mir ALG2 Bewilligt. Dann bin ich Schülerin gewesen und habe Barfog bekommen. Dann bin ich nach der Schule nochmal zur Agentur für Arbeit wo man mir am Empfang sagte ich müsse zum Jobcenter. Da war ich, ich habe aber kein Anspruch auf ALG2 da mein Freund zu viel verdient. So weit so gut. Am 07.12.16 war ich wegen eines Termins zur Arbeitsvermittlung bei der Agentur für Arbeit. Da kam jetzt raus, ich habe Anspruch auf ALG1. -.- den Bewilligungsbescheid der ab dem 07.12.16 gilt habe ich nach meinem Antrag erhalten. Ein Tag später erhielt ich ein Schreiben das das Geld vom Dezember einbehalten wird, um den Erstattungsanspruch des Jobcenters zu erfüllen. Ich meine ich kann doch nichts dafür wenn die mir was Bewilligen was ich eigentlich nicht erhalten dürfte und die mich zur falschen Stelle schicken??? Dürfen die das einfach machen? Danke, danke das ihr das alles gelesen habt!
2 Antworten
Dürfen sie,du kannst nur versuchen beim Jobcenter vorzusprechen und da eine Ratenzahlung vereinbaren !
Was ist denn dann mit deinem ALG - 1 für diese Zeit passiert,denn das hätte dir doch nach deiner Aussage zugestanden ?
Das hätte dann das Jobcenter per Antrag auf Erstattung an sich überleiten lassen können.
So ganz verstehe ich das nicht !
Oder war dein ALG - 1 Anspruch für diese Zeit nicht so hoch und jetzt wird der Rest verrechnet,weil du für diese Zeit mehr ALG - 2 bekommen hast ?
Nur weil man gezahltes Geld verbraucht hat, was einem nicht zugestanden hat, bedeutet das noch lange nicht, dass man dieses nicht rechtmäßig gezahlte Geld nicht mehr zurückzahlen muss.
Man könnte ggf.versuchen sich auf den Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 SGB - X zu berufen.
Leider Ja ! Ist rechtmäßig da Ämter nie Schuld haben ! Mfg.
Ist nicht rechtmäßig. wenn du das Geld verbraucht hast brauchst du nix zurückzahlen.
Da kommt ja nach 3J. jemand ganz schlaues !
Danke für die schnelle Antwort. Das das rechtens ist finde ich falsch. Man wird falsch beraten und ich muss es ausbaden :/
Ist nicht rechtmäßig. wenn du das Geld verbraucht hast brauchst du nix zurückzahlen.