Darf das Finanzamt ein Guthaben zurückhalten?
Vom Fiskus haben wir einen vorläufigen Steuerbescheid bekommen. Eigentlich bekämen wir eine Summe X ausgezahlt, aber der Beamte hat den üblichen Satz durchgestrichen, dass das Guthaben auf Konto XY ausgezahlt wird und drüber geschrieben:
"Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung."
Ende letzten Jahres wurde uns mitgeteilt, dass wir keine Vorauszahlung zu leisten haben, aber normalerweise mussten wir schon immer nachzahlen. Kann das Finanzamt unser Guthaben also quasi als Vorauszahlung für nächstes Jahr einbehalten?
MfG
Johnny
3 Antworten
Hast Du andere Steuerschulden? zum Beispiel Kraftfahrzeugsteuer, Umsatzsteuer, oder wurden in dem Bescheid wieder Vorauszahlungen zum 10. Dezember festgesetzt? Das wären alles Gründe für eine Verrechnung des Guthabens. Darüber erhätst Du aber noch eine Mitteilung. Da kann z. B. Stehen: Aus dem Guthaben wurden X € umgebucht auf.... . Der Restbetrag in Höhe von Y € wird erstattet.
Danke für den Stern. Hat sich die Sache inzwischen geklärt? Helmuthk
Meine KFZ- Steuer habe ich selber überwiesen, hätte ich sie nicht bezahlt wäre noch eine Erínnerung mit 0,50 € Auschlag gekommen. :-)
Vorauszahlung wurden auf Null gesetzt.
Festsetzung im letzten Jahr für dieses Jahr war 0 € Vorauszahlung.
Kann ich so bestätigen..da waren es Schulden der Kfz-Steuer
Auf Anhieb fallen mir da drei Möglichkeiten ein:
Das Finanzamt hat keine Bankverbindung von euch für die Überweisung.
Es bestehen irgendwelche andere Forderungen des Finanzamts (z.B. Kfz-Steuer), mit denen aufgerechnet werden soll.
Der Erstattungsbetrag wurde gepfändet.
Tipp: Einfach mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen, warum der Betrag nicht überwiesen wird.
Keine Schulden und Bankverbindung steht auf dem vorläufigen Bescheid, aber durchgestrichen.
Wollte halt wissen, ob jemand diesen ominösen Satz auch schon mal in seinem Steuerbescheid hatte.
Das Finanzamt kann in der Tat eine Erstattung mit offenen Forderungen verreichnen; man erhält dann eine Umbuchungsmitteilung - erst einmal die Mitteilung des FA abwarten...