Was bedeutet "Erstattungsanspruch"?
Ich hab von zwei Monaten einen Neuantrag auf Leistungen zum Sicherung des Lebensunterhalts (also HARZ IV). Nun bekomme ich einen Schreiben das mir 1060 € zugesprochen wurde sind für mich und meinen Kind.
Es heißt:
Erstattungsanspruch gemäß §§ 102 ff SGB X
Was bedeutet "Erstattungsanspruch" und bekomme ich jetzt normal Harz IV?
2 Antworten
Ein Erstattungsanspruch wird von Seiten der Behörde gegenüber anderen Leistungsträgern angemeldet, die evtl. vorrangige Leistungen zu erbringen haben.
Bsp.: Du hast eine Rente beantragt, die aber so schnell nicht bewilligt wird. Die Sozialhilfe gibt dir quasi einen Vorschuss und holt sich das Geld dann vom Rententräger wieder.
*§ 102 Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
(1) Hat ein Leistungsträger auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorläufig Sozialleistungen erbracht, ist der zur Leistung verpflichtete Leistungsträger erstattungspflichtig.
(2) Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den vorleistenden Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.*
Du hast einen Anspruch darauf, dass dir etwas erstattet wird. Deshalb bekommst du etwas.
Sehr sachlicher Kommentar, danke schön. Aus deiner zusammenkopierten Antwort werde ich aber leider auch nicht schlauer.
Meine (im übrigen nicht zusammenkopierte, sondern nur mit dem Paragraphen ergänzte) Antwort ist wenigstens richtig. Sollte man sich nicht besser die Antwort sparen, wenn man sie nicht weiß?
Also ich hab jetzt verstanden warum ich das Geld bekommen hab. Ich danke dir und du hast dir diesen Stern verdient.
Absoluter Blödsinn.