Afa Arbeitslosengeld 1 Erstattungsanspruch gegen Jobcenter, durch voraus Zahlung alg2 und Nachzahlung alg1 einen Monat ohne Geld?
Hey, ich bekam ab 07.11 Alg1 bewilligt. Da mein Arbeitgeber jedoch den Rechtsstreit suchte, zahlte er mir seit 01.11 keinen Lohn mehr. Zur Überbrückung bekam ich anteilig Alg2. Nun wurde mir also Alg1 bewilligt jedoch zurückgehalten wegen Erstattungsanspruch vom Alg2. Dies wurde vom 01.11- 31.12 beantragt und anscheinend bewilligt bzw. von der AFA zum Jobcenter überwiesen. Sehe ich soweit auch ein. Das was mir auffiel ist, das dass Jobcenter voraus zahlt und die Afa rückwirkend zahlt. Heißt das jetzt für mich das ich am 01.01. keine Gelder erhalte, da die Afa rückwirkend bereits Dezember an das Jobcenter zahlte und das Jobcenter nun nicht mehr für mich zuständig ist? Wurde ja heißen das die Afa erst am 31.01 zahlt. Jedoch bin ich somit seit dem 01.01 mittellos. Sehe ich etwas falsch bzw. hat jemand Erfahrungen bzw. ein Rat? Z.Z. (02.01.) ist kein Geld eingegangen. Lieben Dank!
2 Antworten
Das kommt darauf an was du an ALG - 1 bekommst und wie hoch der ALG - 2 Bedarf war bzw.ist !
Wenn das nun mit der Erstattung der Vorleistung abgeschlossen ist,dann hättest du ja spätestens am 31.12.2015 deine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter auf deinem Konto haben müssen,wenn du noch einen Anspruch gehabt hättest.
Normalerweise hättest du also entweder den Rest deines ALG - 1 für den November / Dezember 2015 bekommen müssen,wenn das ALG - 1 höher als dein Bedarf nach dem SGB - ll - gewesen wäre oder eben eine Aufstockung für den Januar 2016,wenn dein ALG - 1 deinen Bedarf nicht abgedeckt hätte.
Du hättest meiner Ansicht nach nur eine Möglichkeit,dass du beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen für die Überbrückung beantragst und deine Mittellosigkeit durch aktuelle Kontoauszüge bei der Antragstellung belegst !
Was ich nicht verstehe,wenn du nur 30 € an Aufstockung bekommst,warum hat man dich dann nicht ans Amt für Wohngeld verwiesen ?
Da hättest du doch sicher einen höheren Anspruch gehabt ?
Das könnte ich mir dann nur so erklären,dass du die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt hast.
Danke dir für deinen Stern !
prinzipiell ist das leider richtig. du könntest versuchen über das jobcenter (alg ii) ein überbrückungsdarlehen zu erhalten. dieses würde nicht mit dem alg i verechnet werden und kann in raten zurückgezahlt werden.
Okay, die Aufstockung liegt bei genau 30€. Jedoch reichen mir 30€ für den kompletten Januar nicht aus. Des weiteren ist es mein Vermieter usw. gewohnt am 01.des Monats die Miete zu erhalten. Bedeutet jetzt, das ich einen Monat, den Januar hinterher hängen werde. Wie soll ich also nun vorgehen um den Januar zu Überbrücken?