Erstattungsanspruch Jobcenter, wie erfolgt die Verrechnung?
Person A bildet mit Person B (volljähriges Kind, 23 Jahre) eine Bedarfsgemeinschaft und sind im Bezug von ALG II Leistungen
Miete : 378 Euro warm / Heizkosten: 80 Euro / ALG II Auszahlung seit Januar 2016: 243 Euro / Witwenrente: 582 Euro
Es wurde von Person A ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und dieser wurde nun bewilligt. Es werden ab April monatlich 444 Euro volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Zudem wird für die Zeit vom September 2015 bis März 2016 eine Nachzahlung von 3108 Euro gewährt.
Das Jobcenter ist informiert, mir ist auch klar, dass das Jobcenter einen Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung hat. Meine Frage ist nun, wie die Verrechnung erfolgt.
Kann jemand helfen???
1 Antwort
Das Jobcenter müsste jetzt ausrechnen, wie hoch der Bedarf an ALG II für die Monate September 2015 bis Februar 2016 gewesen wäre mit der neuen Rente, und den zuvielgezahlten Betrag einfordern vom Rententräger. Siehe SGB II § 34b Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften bzw. § 40a Erstattungsanspruch.
Für die Monate ab März 2016 wird das ALG II neu berechnet und entsprechend weniger ausgezahlt.
Gruß aus Berlin, Gerd