Was bedeutet "vorläufiges Zahlungsverbot"?
Ich habe eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Nun hat ein Gläubiger eine Lohnpfändung erwirkt. Da bei meinem Lohn nichts zu Pfänden war (1000 Euro Netto , verheiratet und 3 kleine Kinder), ist nun ein Schreiben eingegangen: Vorläufiges Zahlungsverbot und zwar bei meinem Arbeitgeber und bei der Bank meines Mannes! ( Ich habe kein Konto). Was bedeutet das nun? Das Konto meines Mannes ist gepfändet! Er bekommt sein Arbeitslosengeld nicht! Und ich? Wir mein Lohn ausgezahlt oder nicht? Das kann doch alles nicht war sein... Wie verhalte ich mich richtig! Ich möchte ja zahlen - aber momentan geht es wirklich nicht.
7 Antworten
Sozialleistungen müssen innerhalb von 7 Werktagen ausgezahlt werden. geh Montag zum Amtsgericht und lass das regeln. Sie können Dir dort das Konto frei geben, dass Dir erstmal das Geld was kommt auch drauf bleibt! (Der Begriff hierfür ist mir entfallen, vielleicht kann ihn bitte jemand nachreichen)
erg.: Pfändungsschutz auf dem Konto beim Amtsgericht einholen. Das geht für ein Jahr. Wie sieht es mit der Mietkaution aus? Die kann auch gepfändet werden, wenn Du das bezahlt hast. D.h. es bleibt so lange dem Vermieter als Sicherheit, solltet Ihr ausziehen und diese wiederbekommen, kann auch hier schon eine Hand drauf liegen, schau noch mal nach wer die Kaution bezahlt hat...
Das vorläufige Zahlungsverbot ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung (§ 845 ZPO), die den Rang bei der Befriedigung einer Forderung sichern soll. Diese Maßnahme wird deshalb auch "Vorpfändung" bezeichnet. Mit dem vorläufigen Zahlungsverbot stellt der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers bei der Pfändung von Forderungen dem Drittschuldner und dem Schuldner eine schriftliche Erklärung zu, aus der hervorgeht, dass die Pfändung der Forderung bevorsteht. Innerhalb 30 Tagen nach Zustellung des Zahlungsverbotes muss dann die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erfolgen, um die durch die Vorpfändung erzielte Rangfolge zu wahren. Solange hat das Zahlungsverbot die Wirkung eines Arrestes, also einer staatlichen Beschlagnahme, d.h. der Drittschuldner darf selbst bei Zustellung eines anderen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht an den Gläubiger überweisen. Voraussetzung für die Vorpfändung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels.
Die Frage ist ziemlich wirr gestellt.
Bist Du nun Schuldner oder Dein Mann?
Wird Dein Gehalt auf das Konto Deines Mannes überwiesen?
Was heißt "momentan geht es nicht"?
Wenn Du Schulden hast, dann holt der Gläubiger sich das Geld nun über das Konto und den Arbeitgeber.
Sorry, ich bin bissel durch den Wind zur Zeit. Ich bin Schulder (noch Altschulden aus meiner Firma - Gewerbe ist aber seit August 2010 abgemeldet) Mein Gehalt geht auf das Konto von meinem Mann. "Momentan geht nicht" heißt ab März nächsten Jahres hat mein Mann wieder eine feste Stelle - und dann ist es auch möglich monatlich was zurückzuzahlen. Danke für deine Hilfe.
arbeitslosengeld etc. muss die bank auszahlen innerhalb der ersten 7 tage. den nächsten rechtspfleger anrufen beim gericht (kostet nichts) und eine verfügung beantragen das das geld ausgezahlt wird auch über die 7 tage hinaus. kostet glaube ich nur eine kleine bearbeitungsgebühr.
1000 € (985,15 €) netto sind schon bei einer Einzelperson pfändungsfrei. Die Pfändungsfreigrenze erhöht sich dem noch um die Freibeträge für die 3 Kinder. Kindergeld ist Pfändungsfrei, dies gehört den Kindern. Das Einkommen des Mannes = Sozialleistungen sind ebenfalls nahezu pfändungsfrei. Zumal, wenn es sich nicht um Gemeinschaftsschulden handelt, ist das Einkommen des Mannes unantastbar. Dann kommt noch die 7-Tagefrist für Sozialleistungen hinzu.
Aus dieser Misere kommt Ihr nicht ohne REA-Hilfe raus. Dieser muss gegen die Kontenpfändung eine "einstweilige Verfügung" zwecks Kontenfreigabe beantragen. Am Bsten ist es, Ihr geht zum Amtsgericht, holt Euch da einen Beratungsschein und geht damit zu einem REA. Hinsichtlich des Beratungsscheines hilft Euch der Rechtspfleger beim Antsgericht, da Vollstreckungsstelle. Notwendig jedoch dass Ihr zur Erlangung des Beratungsscheines alle Einkommensunterlagen dabei habt.
Hier auch die Pfändungsfreigrenzen (siehe Tabelle weiter unten)