Von Tagschicht zu Schichtarbeit, darf man das?
Darf der Arbeitgeber einfach Schichtarbeit einführen, wenn im Vertrag drinnen steht, dass es sich bei dem Arbeitsvertrag um eine Tagschichtstelle handelt? Die Begründung ist, sie mussten wegen Corona so viele Personen kündigen, dass es unmöglich ist für den Rest der AN die Masse an Arbeit nur in Tagschicht zu bewältigen.
4 Antworten
Der AG darf schon Schichtarbeit einführen, allerdings muss ein AN der einen Arbeitsvertrag ohne "Schichtvereinbarung" unterschrieben hat, keine Schichtarbeit leisten.
Wenn Du arbeitsvertraglich nicht zur Schichtarbeit verpflichtet bist und der AG will Dich in Schichtarbeit beschäftigen, muss er das mit Dir vertraglich vereinbaren.
Willst Du das nicht, kann der AG Dir eine Änderungskündigung mit den neuen Bedingungen geben.
- Dieser kannst Du zustimmen und Schichtarbeit leisten.
- Du kannst ablehnen und die Änderungskündigung wird zur "Beendigungskündigung".
- Du kannst unter Vorbehalt annehmen, da steht dann noch nicht fest, ob die Änderungskündigung Bestand hat.
Bei 2. und 3. musst Du innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Dort wird dann festgestellt, ob die Änderungskündigung rechtens ist.
Ist sie das, hast Du bei 2. keinen Job mehr und bei 3. arbeitest Du zu den neuen Bedingungen, also Schichten.
Ist die Änderungskündigung nicht rechtens, hast Du bei 2. und 3. den Job zu den bisherigen Arbeitszeiten.
Außerdem ist zu beachten, dass bei Änderungskündigungen die gleiche "Kündigungsfrist" gilt, wie bei "normalen" Kündigungen.
Der AG kann also auch mit Änderungskündigung, wenn diese angenommen wird, nicht verlangen, dass ein AN ab sofort, bzw. nächste Woche zu den neuen Bedingungen arbeitet.
Bist Du z.B. schon acht Jahre im Betrieb, beträgt die Frist drei Monate zum Monatsende. Bei einer Änderungskündigung die Du z.B. heute erhältst, würdest Du bei Annahme der Änderungskündigung erst am 1. Februar 2021 in Schichtarbeit müssen.
Ich gehe davon aus, es handelt sich um einen Betrieb der mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte beschäftigt und Du schon länger als sechs Monate dort arbeitest.
Bitte, sehr gerne
Danke fürs Sternchen. Hat sich denn schon etwas getan? Ist das Thema Schichtarbeit ab nächster Woche vom Tisch?
Nein, das nicht. Aber es wurde abgemacht, dass wir bis Ende Jahres Schichteln. (Es waren viele nicht von dauerhaftem Schichteln erfreut) Dafür bekommen wir auch einen Zuschlag. Ich hoffe nur, dass dann nicht Anfang des Jahres wieder nachgefragt wird, ob wir das nicht dauerhaft machen könnten.
Na dann, alles Gute und wie schon geschrieben, Du musst nicht schichten und schon gar nicht kurzfristig
Ich habe jetzt zufälligerweise ein Gespräch mitgehört, bei dem es darum ging, dass wir ja ein festes Datum abgemacht haben zu schichteln, dass dieses dann einfach immer wieder weiter verlängert werden soll und irgendwann soll das schichteln dann einfach "Normalität" sein und so bleiben. Dann wird es auch im Arbeitsvertrag abgeändert. Darf man das so auch machen? Denn dann besteht das Schichteln ja schon längere Zeit.
sei froh dass du nicht gekündigt wurdest in diesen unruhigen Zeiten.
Und wie soll man das dann mit Kindern regeln? Man hat erst gestern erfahren, dass man ab nächste Woche auf Schicht muss.
kannst ja mit einem Chef reden, dass du das erst regeln musst.
Das ist leider nicht einfach.
wenn es einfach wäre konnte es ja jeder, dein Fingerspitzengefühl ist gefragt.
Viel Erfolg!
Da sollte man dann wohl eine Änderungsmitteilung zum AV vereinbaren.
Ablehnen der Schichten kann natürlich wirklich zu Kündigung führen, im Moment stehen Betriebe ja wirklich oft doof da. Wenn Du z.B. alleinerziehende Mami bist, sind manche Schichten natürlich echt ein Problem. Das sollte man in Ruhe besprechen.
Meiner Meinung nach geht es weil hier dringende betriebliche Dinge der Auslöser sind
Auch wenn man keinen Schichtdienstzuschlag bekommt? Also für Nachtschicht.
Nein,bezahlt werden musst du schließlich. Ab zum Betriebsrat
Danke für die Antwort.