Darf der Arbeitgeber einfach so betriebsbedingt kündigen wenn die Abteilung ins Ausland verlagert wird?

5 Antworten

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn der AG dem AN keine Arbeit mehr anbieten kann.

Wenn ein Betrieb eine Abteilung schließt und ins Ausland verlagert, ist der Arbeitsplatz des AN weggefallen. Was soll er Deiner Meinung nach mit dem AN machen wenn es für den keinen Job mehr gibt?

Sollte es sich um einen größeren Betrieb handeln, kann man evtl. schauen, ob sich im Unternehmen nicht doch noch ein "Plätzchen" für den AN findet. Gibt es allerdings keine Möglichkeit den AN zu beschäftigen, ist die betriebsbedingte Kündigung möglich.

Wenn Du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung hast, solltest Du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung oder bist Du Gewerkschaftsmitglied, macht das ein Anwalt für Dich. Du kannst aber selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen und Klage einreichen. Das ist kostenlos und bei der Klageformulierung hilft man Dir. Es besteht noch keine Anwaltspflicht.

Es gibt wohl keinen Betriebsrat. Der hätte sonst mit Dir sprechen und Dich informieren können.

Deine Frage ist sehr pauschal, von daher nur eine pauschale Antwort. Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine hochkomplexe Angelegenheit.Es ist ein bisschen so, als wenn du fragst, wie lange man benötigt um gesund zu werden, wenn man krank ist. Nicht böse gemeint, einfach nur um zu sagen, dass sich eine Aussage gar nicht treffen lässt.

Zuerst einmal kommt es auf deine konkrete Tätigkeit an, auf den Zuschnitt und die Größe des Unternehmens, auf die Größe und den Zuschnitt der Abteilung und darauf, was Verlagerung ins Ausland tatsächlich bedeutet. Im Detail, wird nur eine Abteilung ins Ausland verlegt, kommt es darauf an, welche Tätigkeitsbeschreibung sich aus den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter ergibt. Welche Art von Versetzungsklausel ist vorhanden? Gibt es ein Betriebsrat? Welche Abteilungen bleiben übrig? Welche anderen Betriebsabteilungen gibt es? Gibt es andere Betriebe, die möglicherweise als Gemeinschaftsbetrieb zusammenarbeiten?

Ich persönlich habe noch keinen Prozess erlebt, in dem eine betriebsbedingte Kündigung wirklich durchgegangen ist. Die Anforderungen der Rechtsprechung sind sehr hoch geschraubt und für Arbeitgeber ist die einzige Chance, schlicht einen Betrieb komplett zu schließen, alles andere ruft uns Arbeitsrechtler auf den Plan und dann wird es für den Arbeitgeber einfach eng. Was ist die Folge? Meist ist dies eine Möglichkeit, vielleicht auch aus deiner Sicht Chance, Abfindungsverhandlungen zu führen.

Ich kann dir nur empfehlen, dich im Vorfeld an die Rechtsberatung deines Vertrauens zu wenden. Es muss hier sehr viel Detailarbeit geleistet werden um dir eine verlässliche Aussage darüber geben zu können, wie hoch das Risiko ist, dass eine betriebsbedingte Kündigung darstellbar ist.

Ich poste mal ein Link mit allgemeinen Fragen um dir Anhaltspunkte zu geben die du dann mit deiner Rechtsberatung durchsprechen kannst

http://www.kanzlei-mudter.de/kuendigung-aufhebungsvertrag-und-abfindung-ein-praktischer-leitfaden.html

Hallo.

Das geht wohl nicht anders. Wenn die Firma keine Arbeit für die Abteilung hat muss sie wohl entlassen.

Ja, er kann ja auch sonst kündigen wenn er möchte. Solange er seine Fristen und (kollektiv-)vertragliche Vereinbarungen einhält. Lg

dir wird es freistehen ebenfalls im Ausland zu arbeiten, allerdings mit dem dortigen Lohn. 

Bist du dazu nicht bereit, ist es rechtens