Darf ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin kündigen aufgrund einer Schwangerschaft?
29 Stimmen
11 Antworten
Schwangere und stillende angestellte Mütter sind (im Gegensatz zu Selbstständigen) sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert.
Selbst wenn der AG z.B. in Unkenntnis der Schwangerschaft kündigen würde, wäre das rechtswidrig. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt.
In der Schwangerschaft handelt es sich um ein absolutes Kündigungsverbot. Dieses Kündigungsverbot gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, von daher spricht man vom so genannten besonderen Kündigungsschutz, der sich gegenüber der Schwangeren während der Probezeit und auch im Kleinbetriebe erstreckt.
In sehr seltenen Ausnahmefällen kann die zuständige oberste Landesbehörde ausnahmsweise eine verhaltensbedingte Kündigung für zulässig erklären. Dabei muss die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit der Schwangeren dem Arbeitgeber unzumutbar sein (z.B. Diebstahl oder eine Straftat gegenüber dem Arbeitgeber).
Alles Gute für dich!
darf er nur nicht während der Schwanger und nicht 4 Monate danach. Aber nach dieser Schonfrist kann die Kündigung erfolgen
hier wurde nicht gefragt ob man Schwangerschaft als Kündigungsgrund benennen darf, sondern nur ob man wegen einer Schwangerschaft gekündigt werden kann und das ist leider traurige Realität, viele Frauen verlieren wegen Schwangerschaft ihren Job
ob man wegen einer Schwangerschaft gekündigt werden kann und das ist leider traurige Realität
Das ändert aber nichts am generellen Verbot einer Kündigung während und wegen Schwangerschaft!
Oder tust Du das Verbot von Mord auch deswegen ab, weil tatsächlich ja Morde begangen werden?
auf keinen Fall
absoluter Kündigungsschutz ...
es gibt den Lehrfall der "rasenden Schwangeren":
Schwangere mit Schwangerschaftspsychose greifr Chef mit Schere an, um ihn zu erstechen.
Nach überstandenen Angriff kündigt er fristlos, hilfsweise ordentlich.
Unwirksam.
In einem solchen Fall wuerde die zustaendige Behoerde aber gar nicht anders koennen, als eine fristlosen Kuendigung zuzustimmen.
Der Fall ist m. W, so vom BAG entschieden worden.
Bitte einen belastbaren Link dazu. Ich halte das fuer voellig unvorstellbar, zumal das Mutterschutzgesetz gerade fuer solche Faelle ja eine Kuendigung mit Zustimmung der zustaendigen Behoerde zulaesst.
Den Fall hab ich mir aus dem Studium gemerkt.
Selbstverständlich kann der Arbeitgeber in einem solchen Fall (wohl auch fristlos) kündigen - wenn er zuvor die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde eingeholt hat.
absoluter Kündigungsschutz ...
Das heißt aber nicht, dass einer Schwangeren generell überhaupt nicht gekündigt werden könne, sondern nur, dass jede Kündigung - aus welchem Grund auch immer (wobei der Grund "Schwangerschaft" aber ausgeschlossen ist) - der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde bedarf.
Und die wird eben nur unter sehr (!) eng gefassten Voraussetzungen erteilt.
Nein.
Es ist sogar so das eine schwangere Mitarbeiterin einem besonderen Kündigungsschutz unterliegt.
Eine Schwangerschaft, zumal sie dann ja bereits vorbei ist, ist kein Kündigungsgrund.