Zu wenig Arbeitsstunden? Weniger als im Vertrag und als durchschnittlich!?
Hallo!
Ist es rechtens das der Arbeitgeber, dass trotz im Arbeitsvertrag festgehaltene monattliche Arbeitsstunden von 169std. dauerhaft unterschritten werden?
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 169std./Monat soll aber nur insgesamt pro Monat ca 135std. bis 155std. arbeiten. Ich brauche aber die 169std./Monat (wie im Vertrag vereinbart )weil ich ja auch von etwas leben muss. Kann ich den Arbeitsvertrag bzw. die Einhaltung der Arbeitsstunden anfechten, kündigen, klagen?
Ich habe dem Chef auch schon mitgeteilt, das ich gerne mehr Stunden hätte, wie es festgelegt ist, dies wurde aber abgelehnt.
Im Vertrag steht zu den 169std./Monat nur:
"Kommt es Kalendermonatsbedingt zu einer Unterschreitung, so ist die Differenz im Jahresdurchschnitt auszugleichen"
Beruf: Gastronomie
Da es in der Gastronomie ja Saisonbedingt ist, ließe sich das prinzipiell ausgleichen, jedoch werden im Sommer immer vier bis sechs ausländische Leiharbeiter eingestellt und wir Vollzeittätige hatte die letzten Jahre schon Mühe im Sommer, die erste Gästehochsaison (Juni,Juli,August) bei uns, auf 169 Stunden zu kommen. Während der zweiten Hochsaison, November/Dezember, Kommen einige auf etwas mehr als 169 Stunden, aber das gleicht die restlichen Monate ja nicht aus.
Ich arbeite bereits seit 7 Jahren in dem Unternehmen un wi haben aktuell unseren dritten Restaurantleiter, da der Geschäftsführer die Restaurantleiter öfter mal die Restaurants tauschen lässt. Mit den ersten beiden Restaurantleiter gab es nie Probleme. Jeder Hat seine Stunden bekommen, oder sogar darüber hinaus. Arbeitszeitkonto ist nicht vorhanden, bzw. wird weder im Arbeitsvertrag, noch in der Betriebsordnung, noch im Tarifvertrag angegeben. Nur mit dem neun Restaurantleiter gibt es Probleme, da dieser keine Stunden zuteilt, wo die letzten Jahre vor Ihm immer welche waren. Als Begründung kriegt man dann: "Es werden noch welche krank." Wie kann man das mit Sicherheit sagen?
Wenn man das anklagt, mehr Stunden verlangt, da diese einem theoretisch zustehen, muss man dann mit der Kündigung rechnen? Kann man sich in einem solchen Fall dagegen währen?
Da hatte ich im Kündigungsschutz mal was von einer bestimmten Anzahl von einer bestimmten Anzahl von Vollzeitkräften und Teilzeitkräften, welche in einem Fakotr dazugerechnet werden gelesen.
Wir sind derzeit 8 Vollzeitbeschäftigte und ca. 6 Teilzeitkräfte mit 25h die Woche, sowie 10 Studenten und Geringverdiener mit bis zu 20h die Woche.
Betriebsrat existiert nicht.
Vielen Dank für ernst gemeinte Ratschläge! :-)
3 Antworten
Wenn im Arbeitsvertrag 169 Std./Monat vereinbart sind, ist der AN verpflichtet, diese Stunden zu leisten, der AG muss dafür sorgen, dass diese Stunden auch gearbeitet werden können.
Gibt der AG dem AN weniger Arbeit als er vertraglich muss, der AN diese Stunden aber arbeiten möchte, befindet sich der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug.
Er muss den AN dann so bezahlen, wie vertraglich vereinbart wurde. Es können keine Minusstunden entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten.
Das Betriebsrisiko, dass zu wenig Arbeit da ist, trägt der AG und nicht der AN. Selbstverständlich kannst Du den AG auffordern, Dich vertragsgemäß arbeiten zu lassen und Dich auch so bezahlen. Das kann man notfalls auch beim Arbeitsgericht einklagen.
Was Deine Frage bezügl. einer Kündigung betrifft:
Was Du gehört hast ist, dass bei Kleinbetrieben mit i.d.R. nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften das Kündigungsschutzgesetz nur in seltenen Ausnahmen greift.
Da in Deinem Betrieb acht Vollzeitkräfte arbeiten und die sechs Teilzeitkräfte sowie die Aushilfen/Minijobber entsprechend aufgerechnet werden, handelt es sich nicht um einen Kleinbetrieb, was bedeutet, das Kündigungsschutzgesetz greift.
Dein AG kann Dich also nicht aus "Rache" unbegründet kündigen, nur weil Du Dein Recht einforderst.
Danke fürs Sternchen
Wenn doch aber im Vertrag die genannte Klausel drin steht, kann man meiner Meinung nach erst nach Ablauf eines Jahres sagen, ob die Stunden im Schnitt unterschritten wurden oder nicht. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass sich eine Klausel rechtens ist, aber das kann wohl nur ein Arbeitsrechtler genau sagen.
Die Frage ist nur, auf welches Jahr sich die Klausel bezieht. Kalenderjahr? Wirtschaftsjahr? Jahr gerechnet ab dem Tag des Eintritts und Unternehmen?
warum versuchen sie es denn nicht beim wettbewerber ; innerhalb der XX kette wird das nichts anderes .