Was bedeutet diese Klausel in meinem Arbeitsvertrag?
Hallo, ich habe große Probleme mit meinem Arbeitgeber. Ich möchte deshalb meine Arbeit fristgerecht kündigen( 2 Wochen, da Probezeit) und jetzt steht diese Klausel im Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer/in bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.
Heißt das soviel wie ich könnte unbezahlt freigestellt werden?
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Anna
5 Antworten
Bei einer Kündigung kann Dein Arbeitgeber Dich von der Arbeitspflicht freistellen.
Das bedeutet, Du musst bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt werden, auch wenn Du nicht zur Arbeit gehst.
In die Zeit der Freistellung kann er noch vorhandenen Urlaubsanspruch und Überstunden als Freizeitausgleich verrechnen.
Wenn Du z.B. noch fünf Tage Urlaub und für einen Tag Überstunden hast, bekommst Du diese Tage in der Zeit der Freistellung. Bleiben noch vier Tage (bei einer Fünf-Tage-Woche), die der AG dann auch nocht bezahlen muss als hättest Du gearbeitet.
Der AG muss Dich aber zur Verrechnung der Urlaubstage "unwiderruflich" freistellen. Bei einer widerruflichen Freistellung dürfen nur Überstunden aber kein Urlaub verrechnet werden.
Weiter steht da, dass Dein AG, solltest Du in der Freistellungsphase woanders Geld verdienen, diesen Verdienst mit den von ihm zu zahlenden Vergütungen verrechnen darf.
Ganz banal: Arbeite während der Freistellung nicht bei einem anderen AG, Du bekommst nicht "doppelt" Geld, Dein Noch-AG zahlt Dir dann weniger.
In der Freistellung muss dich der Betrieb weiterhin bezahlen. Er kann aber Urlaubsansprüche und Überstunden dagegen aufrechnen. Wenn du aber während dieser Freistellung einer anderen Arbeit nachgehst, kann der alte Betrieb deinen Lohn anteilmäßig kürzen, weil du durch die Freistellung eine Möglichkeit zu anderweitingem Verdienst genutzt hast.
Leasingfirmen eben, schau besser, dass du da so schnell wie möglich wegkommst.
Was hast du denn an der Klausel auszusetzen?
Das hat mit "Leasingfirmen" überhaupt nichts zu tun!
Es ist vielmehr ein nicht selten praktiziertes Vorgehen des Arbeitgebers bei Kündigung durch den Arbeitnehmer.
Da steht nichts, was Du könntest, sondern nur, was der Arbeitgeber könnte.
Der Arbeitgeber kann
- Überstunden, die noch angerechnet werde müssen, anrechnen
- Urlaubsansprüche anrechnen
- von einer unbezahlten Freistellung steht da nichts, auch wenn er Dich freistellt, muss er bis zum Ende der Kündigungsfrist deinen Lohn bezahlen.
Ja, aber er entscheidet. Normalerweise lässt er dich trotzdem kommen und irgendwo rumsitzen.