Arbeitsstelle verschweigen - Grund zur Kündigung?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich eine sehr interessante Frage. Ich habe schon einige Prozess geführt in dem es um die Frage eines mehr oder weniger gefälschten Lebenslauf es ging. Ein solcher gefälschter Lebenslauf kann sogar eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. eine Anfechtung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.

Ich denke auf diese Frage kann es keine konkrete Antwort geben bzw. nur die Antwort, es kommt drauf an. Letztendlich dürfte es eine Rolle spielen ob die Beschäftigung die weggelassen wurde eine irgendwie geartete Bedeutung für das aktuelle Arbeitsverhältnis hat. Ein ganz banales Beispiel, im Moment fällt mir nichts besseres ein: wer sich bei den amerikanischen Streitkräften um eine Arbeitsstelle bewirbt und hinweg lässt, dass er zuvor für die russischen Streitkräfte gearbeitet hat könnte durchaus in Schwierigkeiten kommen, wenn dies rauskommt. Sorry, kein wirklich schönes Beispiel, aber ich denke es wird klar um welche Frage es geht. Letztendlich um die Frage, ob dadurch irgendwie ein Interessenkonflikt versteckt wird. Ich poste mal einen Link zu der klassischen Situation, des fehlerhaften Lebenslaufs.

https://www.kanzlei-mudter.de/falschangaben-in-lebenslauf-und-zeugnis.html

Da lassen sich gewiss Parallelen ziehen. Ich habe mir gerade selbst noch mal den Link durchgelesen. Letztendlich ist ja der Ansatz, dass der Lebenslauf ordnungsgemäß im Sinne von vollständig sein muss. Ein nicht vollständiger Lebenslauf ist ja bereits fehlerhaft. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist das hinweglassen von Information zu würdigen. Ob es für eine Kündigung ausreicht dürfte schlichtweg drauf ankommen. Das hinweglassen einer Beschäftigung von 3 Monaten dürfte anders zu werten sein als das hinweglassen einer Beschäftigung von 15 Jahren

Rosy19747 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 15:03

Danke für die Antwort. Also, wenn man die Probezeit nicht geschafft hat und das Arbeitsverhältnis nur ein paar Wochen gedauert hat.... sorry, dass ich mich nicht besser ausgedrückt habe.

Robert Mudter  15.06.2018, 15:12
@Rosy19747

Auch hier kann ich nur antworten, kommt drauf an. Wenn die Zeit nicht mit anderen Angaben überbrückt wird gehe ich davon aus, dass es jedenfalls für eine Kündigung nicht reichen dürfte. Jedenfalls sollte eine entsprechende Konstellation die Ausnahme sein. Ein Arbeitsverhältnis von ein paar Wochen wird kaum eine entsprechende Bedeutung haben die als wichtiger Grund für eine Kündigung oder Anfechtung gelten könnte. Ganz ausschließen möchte ich dies nicht. Letztendlich, wie man es dreht und wendet, ist die Angabe in dem Lebenslauf unvollständig.Diese Unvollständigkeit kann so oder so ein Problem darstellen. Aus optischen Gründen würde ich dazu tendieren die Angabe hinweg zu lassen. Ein gewisses Risiko verbleibt jedoch. Im Zweifel muss dies im übrigen durchgegangen werden um Risiko und Chancen zu beleuchten

Kannst du denn begründen, gegen welche Arbeitspflicht da verstoßen worden sein soll?

Ich sehe es als legitim, wenn man seinen Lebenslauf möglichst positiv darstellt, solange keine Unwahrheiten drin vorkommen, die das aktuelle Arbeitsverhältnis nennenswert betreffen.

Rosy19747 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 15:17

… nicht bestandene Probezeit.

Das ist keinesfalls ein Kündigungsgrund. Allerdings könnte es einen Kündigungsgrund nach sich ziehen.

Sorry, jetzt hab ich mich nicht gut ausgedrückt: Ich bin der Meinung, wenn man ein Arbeitsverhältnis verschweigt und der neue Arbeitgeber erfährt davon, dann darf der neue Arbeitgeber fristlos kündigen.

Also ich weiß esauch nicht genau, aber ich kann mir nicht vorstellen dass sowas ein Kündigungsgrund sein soll, schließlich könntest du es ja einfach nur in deinem Lebenslauf vergessen haben. Ich sehe auch den Sinn nicht dahinter. Wenn dein Arbeitgeber dich aufgrund deiner Qualifikation und Fähigkeiten eingestellt hat ist es doch völlig belanglos ob du dieses kurze Arbeitsverhältnis nicht angegeben hast. Der wird wohl schon seine Gründe haben so etwas zu verschweigen. Du musst dich ja nicht selbst negativ darstellen.