Kündigung aber falsches Datum

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Im gegenseitigen Einvernehmen ist auch eine sofortige Kündigung möglich und der Arbeitgeber hat Deinem schriftlich niedergelegten Wunsch entsprochen, jetzt ist der Job weg. Du kannst versuchen das in einem Gespräch zu klären, aber Du hast keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Arbeitslosengeld bekommst Du wegen der eigenen Kündigung auch nicht.

Rigomaniac 
Beitragsersteller
 01.02.2012, 12:12

Die Kündigung beim Arbeitgeber ist als E-Mail mit dem schreiben der Kündigung als PDF als Anhang zugegangen (dieser Anhang stellt quasi eine Kopie der eigentlichen Kündigung dar, die sich vllt. schon auf dem Postweg befindet/diese ist unterschrieben ebenso wie die PFD), jedoch noch nicht als Brief im eigentlichen Sinne.

Würde man den Brief zurückbekommen (einschreiben + Rückschein) würde das etwas ändern?

Und danke für die bereits getätigte Antwort :)

Lamiacea  01.02.2012, 16:41
@Rigomaniac

Nein, Du hast gekündigt und das mitgeteilt. Versuch doch ein Gespräch zu führen!

Lamiacea  19.05.2012, 10:12
@Lamiacea

Danke für den Stern, alles Gute Dir!

Das Recht auf fristlose Kündigung ist beiderseits vorbehalten.

Wenn dein AG die vorfristige Kündigung akzeptiert hat, ist dein AV wirksam seit heute erloschen. Du hast weder das Recht, die Firma zu betreten noch Urlaubsansprüche oder gar Gehalt :-O.

Eine Klage wegen Formfehler oder Erklärungsirrtum, insbesondere aus dem Widerspruch von "fristgerecht" und "31.01." erfolgreich zu führen, halte ich für wenig aussichtsreich.

Im Vordergrund steht eine wirksame Willenserklärung "Kündigung 31.01", die bereits akzeptiert wurde :-(

Ich hoffe, du hast etwas gespart - Arbeitslosengeld oder - hilfe steht sir bei eigener Kündigung nämlich nicht zu :-O

G imager761

Gekündigt ist gekündigt! Der Arbeitgeber hat die Kündigung angenommen und von der ARGE gibt es 3 Monate lang auch kein Geld.

Das war dann leider ein übles Eigentor. Da hilft eventuell nur noch kleine Brötchen backen!

versuche mal aus diesem Link ein wenig Honig herauszusaugen, denn die dort angesprochenen Argumente dürften auch im Umkehrschluss gelten; http://blog.beck.de/2010/12/06/kuendigung-mit-zu-kurzer-frist-kuenftig-unwirksam

Ansonsten empfehle ich dir entweder involviere einen fisierten Juristen oder gehe direkt zum Arbeitsgericht und gebe dort dein Versehen zu Protokoll (Klageinreichung auf Weiterbeschäftigung)

Also nun nicht den Kopf aufgrund der Hinweise der Hobbyjuristen in den Sand stecken, sondern kämpfen.

Eine fristlose Kündigung wird dein Arbeitgeber nicht akzeptiert haben. Frage ihn persönlich, ob dein Formfehler nachträglich geändert werden kann.

Rigomaniac 
Beitragsersteller
 01.02.2012, 12:15

Doch...leider schon telefonisch und schriftlich (als Email mit unterschriebener PDF zurück) bestätigt...

aber danke für die Antwort :)