Kündigung aber falsches Datum
Hallo,
ich, Arbeitnehmer, habe meinem Arbeitgeber eine Kündigung zukommen lassen.
Folgender Wortlaut:
Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis gemäß Arbeitsvertrag vom TT.MM.2009 fristgerecht zum 31.01.2012.
Ich habe jedoch 3 Monate Kündigungsfrist laut bestehendem Arbeitsvertrag und dort, wo 31.01. steht, sollte der 30.04. stehen. Hier habe ich fälschlicherweise das Datum des versendens angegeben. Ich wollte also AM 31.01. ZUM 30.04. kündigen.
Nun hat mein Arbeitgeber die Kündigung zum 31.01. ANGENOMMEN. Mein neues Arbeitsverhältnis beginnt jedoch erst am 01.05.! Jedoch kann ich doch gar nicht zum 31.01. kündigen laut Arbeitsvertrag, da ich 3 Monate Kündigungsfrist habe...
Danke für eure Hilfe
Gruß
8 Antworten
Im gegenseitigen Einvernehmen ist auch eine sofortige Kündigung möglich und der Arbeitgeber hat Deinem schriftlich niedergelegten Wunsch entsprochen, jetzt ist der Job weg. Du kannst versuchen das in einem Gespräch zu klären, aber Du hast keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Arbeitslosengeld bekommst Du wegen der eigenen Kündigung auch nicht.
Nein, Du hast gekündigt und das mitgeteilt. Versuch doch ein Gespräch zu führen!
Danke für den Stern, alles Gute Dir!
Das Recht auf fristlose Kündigung ist beiderseits vorbehalten.
Wenn dein AG die vorfristige Kündigung akzeptiert hat, ist dein AV wirksam seit heute erloschen. Du hast weder das Recht, die Firma zu betreten noch Urlaubsansprüche oder gar Gehalt :-O.
Eine Klage wegen Formfehler oder Erklärungsirrtum, insbesondere aus dem Widerspruch von "fristgerecht" und "31.01." erfolgreich zu führen, halte ich für wenig aussichtsreich.
Im Vordergrund steht eine wirksame Willenserklärung "Kündigung 31.01", die bereits akzeptiert wurde :-(
Ich hoffe, du hast etwas gespart - Arbeitslosengeld oder - hilfe steht sir bei eigener Kündigung nämlich nicht zu :-O
G imager761
Gekündigt ist gekündigt! Der Arbeitgeber hat die Kündigung angenommen und von der ARGE gibt es 3 Monate lang auch kein Geld.
Das war dann leider ein übles Eigentor. Da hilft eventuell nur noch kleine Brötchen backen!
versuche mal aus diesem Link ein wenig Honig herauszusaugen, denn die dort angesprochenen Argumente dürften auch im Umkehrschluss gelten; http://blog.beck.de/2010/12/06/kuendigung-mit-zu-kurzer-frist-kuenftig-unwirksam
Ansonsten empfehle ich dir entweder involviere einen fisierten Juristen oder gehe direkt zum Arbeitsgericht und gebe dort dein Versehen zu Protokoll (Klageinreichung auf Weiterbeschäftigung)
Also nun nicht den Kopf aufgrund der Hinweise der Hobbyjuristen in den Sand stecken, sondern kämpfen.
Eine fristlose Kündigung wird dein Arbeitgeber nicht akzeptiert haben. Frage ihn persönlich, ob dein Formfehler nachträglich geändert werden kann.
Doch...leider schon telefonisch und schriftlich (als Email mit unterschriebener PDF zurück) bestätigt...
aber danke für die Antwort :)
Die Kündigung beim Arbeitgeber ist als E-Mail mit dem schreiben der Kündigung als PDF als Anhang zugegangen (dieser Anhang stellt quasi eine Kopie der eigentlichen Kündigung dar, die sich vllt. schon auf dem Postweg befindet/diese ist unterschrieben ebenso wie die PFD), jedoch noch nicht als Brief im eigentlichen Sinne.
Würde man den Brief zurückbekommen (einschreiben + Rückschein) würde das etwas ändern?
Und danke für die bereits getätigte Antwort :)