Kündigung zum 01.05?
Hallo,
ich habe endlich, jedoch kurzfristig zum 01.06. eine neue Stelle gefunden. Bei meinen alten Arbeitgeber muss ich nun mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 01.05. kündigen.
Mein Problem ist nun, dass ich jedoch ab den 01.05. einen neuen Arbeitsvertrag bei meinen bisherigen Arbeitgeber bekommen habe, welcher eine Kündigung vor Vertragsbeginn ausschließt. Da der 01.05. ein Feiertag ist mit anschließenden Wochende wurde meine Kündigung ja erst zum 04.05 eingehen.
Ist diese dann trotzdem ab den 01.05 gültig?
Oder gibt es einen anderen Weg, welcher rechtens ist, die Kündigung mein jetzigen Arbeitgeber zukommen zu lassen?
Danke schonmal für die Mühen und Antworten.
4 Antworten
Die Kuendigungsfrist beginnt am auf den Zugang der schriftlichen Kuendigung folgenden Tag. Bei Zugang am 4.5. kannst du mit einer Vierwochenfrist also nicht mehr zum 31.5. kuendigen.
Falls die gesetzliche Kuendigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende gelten sollte, koenntest du hier also fruehestens zum 15.6. kuendigen. Moeglicherweise wurde aber bei dir arbeits- oder ggf. tarifvertraglich eine davon abweichende Frist vereinbart. Dann gilt die vereinbarte.
wo ist dein Problem? du kündigst fristgerecht zum 31.05. - bis zum 3 Werktag Anfang des Monats kannst kündigen, das wäre der 04.05. wo die Kündigung im Einflussbereich vom Chef liegen muss.
damit hast deine Stelle angetreten
das hat mir sogar ein Fristenrechner so gesagt
und hier bin ich auch fündig geworden
Beispiel für die 4-Wochen- Frist:
Hat ein Monat 30 Tage, ist spätestens am 2. eines Monats zu kündigen.
Hat ein Monat 31 Tage, ist spätestens am 3. eines Monats zu kündigen.
http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfristen.html
Hat ein Monat 31 Tage, ist spätestens am 3. eines Monats zu kündigen.
Ja klar, aber eben spaetestens am 3. Kalendertag und nicht erst am 3. Werktag. Der 3.5. ist ein Sonntag. Sonntags kann in aller Regel kein Zugang beim Arbeitgeber erfolgen. Samstags meist auch nicht und der Freitag davor ist ein Feiertag (1. Mai). Da vertraglich eine Kuendigung vor Vertragsantritt ausgeschlossen wurde, kann hier also mit hoher wahrscheinlichkeit fruehestens am 4.5. ein Zugang der Kuendigung beim Arbeitgeber erfolgen. Fuer eine Kuendigung zum 31.5. mit Vierwochenfrist ist das aber zu spaet.
Was denn jetzt hast Du neuen Job zum 01.05. oder zum 01.06 ?
Bei 01.06. kündigst Du fristgerecht zum 31.05.
Bei 01.06. kündigst Du fristgerecht zum 31.05.
Wie soll man das aber anstellen, wenn das Arbeitsverhaeltnis am 1.5. beginnt, eine Kuendigung vor Vertragsbeginn vertraglich ausgeschlossen wurde, eine vierwoechige Kuendigungsfrist gilt und der erstmoegliche Zugangstag der 4.5. ist?
Wie soll man das aber anstellen, wenn das Arbeitsverhaeltnis am 1.5. beginnt
Neue Job beginnt auf Nachfrage beim Fragesteller am 01.06
Zitat Fragesteller:
Den neuen Job trete ich zum 01.06 an
Es beginnt auf Nachfrage zum 01.06
Er hat beim alten Arbeitgeber einen neuen Vertrag ab 1.5. erhalten, der vor Vertragsbeginn nicht gekuendigt werden kann. Diesen will er so kuendigen, dass er bei einem anderen Arbeitgeber am 1.6. anfangen kann.
Das ist aber mit einer vierwoechigen Kuendigungsfrist nicht moeglich, weil der fruehestmoegliche Zugangstag der Kuendigung der 4.5. waere und das dann fuer eine Kuendigung zum 31.5. nicht mehr ausreicht.
Dann gibt er die Kündigung am 02.05. ab mit Kündigung zum 31.05.
Dann gibt er die Kündigung am 02.05. ab mit Kündigung zum 31.05.
Wenn das Buero im betreffenden Betrieb samstags regelmaessig besetzt ist, geht das natuerlich. Sonst nicht.
Den Chef würde ich finden, auch wenn Büro geschlossen ist 😉
Den neuen Job trete ich zum 01.06 an und die Kündigung müsste ja dann zum 01.05 vorliegen. Aber wie peterobm geschrieben hat würde ja auch der 03.05 reichen 🤔
Der 3.5. wuerde in der Tat reichen, wenn es denn kein Sonntag waere. Sonntags ist aber in aller Regel kein Zugang moeglich und dann waere erst der 4.5. der Zugangstag. Das waere dann 1 Tag zu spaet fuer eine Kuendigung zum 31.5. (mit Vierwochenfrist).
Wenn der neue Job am 01.06. beginnst, kündigst Du zum 31.05.
Spätestens muss die Kündigung am 03.05. beim AG zugegangen sein, hast da noch massig Zeit. Gib die Kündigung Ende April beim AG ab und alles gut.
nein ist sie nicht, der einzige weg wäre ein Auflösungsvertrag
Das verwechselst du jetzt mit der Kuendiugung von Mietvertraegen. Bei Arbeitsvertraegen gibt es eine solche Regelung (3. Werktag) jedoch nicht.
Bei Kuendigungszugang am 4.5. wuerde die Vierwochenfrist am 1.6. enden, nicht bereits am 31.5. Der 1.6. duerfte aber mit hoher Wahrscheinlichkeit kein zulaessiger Termin fuer eine Kuendigung sein.