"Degradierung" im Job durch Arbeitgeber einfach so möglich?
Angenommen Arbeitgeber X beschwert sich bei seinem Angestellten A, dass dieser durch Krankheitstage und Kinderbetreuung sowie nur geringe Überstunden das erforderliche Engagement für seine Position in der Firma vermissen läßt. Er will ihn daher degradieren auf einen andere Position als im Arbeitsvertrag steht. Darf der Arbeitgeber das? Wenn ja, wie geht so etwas von statten?(neuer Arbeitsvertrag?) Wie weit darf er den Arbeitnehmer im Gehalt heruntersetzen?
5 Antworten
Kenne den bestehenden Arbeitsvertragstext nicht. Grundsätzlich kann und darf er das wenn es betriebsbedingt notwendig ist. Gründe findet ein AG immer, auch für eine fristgerechte Kündigung!
natürlich darf ein arbeitgeber seinen angestellten bewerten und auch feststellen, dass er für die position vielleicht doch nicht geeignet ist. nennt sich mitarbeitergespräche und leistungsbeurteilung, sollte wohl jedes unternehmen machen. ein ungeeigneter mitarbeiter kostet unnötig geld. man wird dann über eine versetzung reden. dieser muss der mitarbeiter natürlich zustimmen. wie es mit der herabsetzung vom gehalt rechtlich aussieht, weiss ich nicht.
Auch wenn die Beiträge der anderen nicht falsch sind, beantworten sie nicht die tatsächliche Fragestellung, da sie inhaltlich am Thema vorbeigehen.
Für die Beurteilung einer arbeitsvertraglich zu erbringenden Arbeitsleistung ist die Tatsache, ob Fehlzeiten auf Grundlage der Kinderbetreuung und oder Krankheit entstanden sind genauso unerheblich, wie die Menge der Überstunden. Gerade das Thema Überstunden ist ein gefährliches Thema. Der eine Behauptet erst, dass ein MA der keine macht kein ausreichendes Engagement für die Firma zeigt und kurze Zeit später wird plötzlich behauptet, dass die zu erbringende Arbeitsleistung und Fachkompetenz zu schlecht ist, dass der betreffende MA Mehrarbeit leisten muss um auch nur annähernd eine angemessene Arbeitsleistung erbringen zu können.
Nüchtern betrachtet ist es doch so, dass oft Mehrstunden erwartet werden, die nicht vergütet werden. Dies ist aber definitiv ein Gesetzesverstoß, weil damit oft die Löhne gedrückt werden und im Niedriglohnbereich damit sogar der Verdienst unter den Mindestlohn gedrückt wird. Dass ist also nicht hinnehmbar.
Im Bereich den Managements sieht es etwas anders aus. Dort ist die Vergütung im Regelfall so vereinbart, das Mehrarbeit bereits berücksichtigt ist und auch vorausgesetzt wird. Diese ist aber entsprechend üppig.
Eine Umsetzung ("Degradierung") muss immer im Einzelfall betrachtet werden. Was regelt der Arbeitsvertrag? Ist ein fest definierter Arbeitsplatz vereinbart, oder nur ein Fachgebiet innerhalb eines Betriebes (z.B. Verwaltung, Produktion, Aussendienst/Vertrieb usw.) Ist ein festes Gehalt oder ein fester Stundenlohn vereinbart, der nicht mit der übertragenen Tätigkeit in Zusammenhang steht, oder wurde vereinbart der Arbeitnehmer erhält z.B. 12,50 € je Stunde bei einer 40 h/Woche in seiner Tätigkeit als Lohnbuchhalter.
Um die Frage letztendlich zu beantworten. Es könnte statthaft sein dich bei Änderung deiner Vergütung umzusetzen (also de facto zu degradieren), aber ich halte es für Unwahrscheinlich, da die meisten Arbeitsverträge Standartverträge sind und ich auch die Begründung für rechtlich nicht haltbar erachten würde.
"Degradierung" im Job durch Arbeitgeber einfach so möglich?
NEIN! Einfach so bestimmt nicht.
Wenn der AG der Meinung ist, dass der AN seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt und/oder schlechte Arbeit abliefert, kann er ihn zuerst einmal abmahnen. Da hat der AN aber auch die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen und ggf. aus der Personalakte entfernen zu lassen.
Wenn der AN einer Veränderung seines Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Minderung der Bezüge nicht zustimmt, hat der AG die Möglichkeit der Änderungskündigung. Da kann der AN annehmen (was er wohl nicht will), ablehnen (kommt einer Beendigungskündigung gleich) oder unter Vorbehalt annehmen und beim Arbeitsgericht prüfen lassen. Hält das Gericht die Änderungskündigung für nichtig, hat er seinen alten Posten zurück.
Bei Ablehnung oder Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt muss der AN aber innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, sonst ist diese gültig.
Auch bei Änderungskündigungen muss die geltende Kündigungsfrist eingehalten werden.
In der Regel stehen für die von Dir genannten Fälle besondere "Paragraphen" im Arbeitsvertrag.Das heißt dein Arbeitgebner kann dich auf "andere deiner Leistung und Fähigkeiten entsprechenden zumutbare Arbeitsbereiche und Aufgaben" ansetzen.