Vollstreckungsbescheid beim Insolvenzverfahren?
Ich habe einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Bekannten erwirkt. Jetzt hat dieser mir mitgeteilt, dass er Privatinsolvenz beantragt hat, schon vor einigen Wochen. Inwiefern ist der Vollstreckungsbescheid gültig? Wie komme ich an mein Geld? Natürlich werde ich mich nächste Woche noch ans Gericht wenden, aber vielleicht weiß hier jemand bescheid?
7 Antworten
Wie komme ich an mein Geld?
Bei einer Privatinsolvenz wird als erstes versucht, sich mit allen Gläubigern noch gütlich zu einigen und evtl einen Schuldenschnitt zu erwirken. Wenn das scheitert werden dem Bekannten, für einige Jahre (3-7) alle Einkünfte über einem Freibetrag gepfändet und von einem Verwalter an die Gläubiger verteilt.
Nach Ablauf der Frist erlöschen dann alle Restschulden und der Titel ist nicht mehr vollstreckbar. Ausnahme sind Unterhaltsforderungen.
Im schlechtesten Falle bekommt man sein Geld nie zurück, wenn es während des Zeitraumes nichts zu pfänden gab.
Solange kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, kann vollstreckt werden - wenn da allerdings nichts ist, nutzt das wenig
Kommt darauf an von wann die Forderung ist und wann er in die pi gegangen ist.
Dabei müsste man erst einmal wissen, um welche Art von Forderung es sich handelt, wann sie entstanden ist und ob tatsächlich das Indolvenzverfahren mittlerweile eröffnet wurde. Im Regelfall kannst du im Verfahren aber lediglich deine Forderung anmelden und erhältst dann mit Glück eine Quote. Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung nach spätestens 6 Jahren kannst du die Forderung nicht mehr durchsetzen.
Du könntest natürlich jetzt noch die Zwangsvollstreckung betreiben, falls es etwas zu holen gibt. Falls das Verfahren aber eröffnet wird, gibt es eine dreimonatige Rückschlagsperre und könnte deine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rückwirkend unwirksam machen.
Wenn das so ist hättest Du schlechte karten
Nun du wirst Nachricht bekommen,wie die anderen Schuldner auch.
Meist läuft das auf einen Vergleich hinaus, da ja nicht viel/nix zu holen sein wird. Man geht nur in privatinsolvent, wenn das Wasser kurz überm Kinn steht.
Dein Vollstreckungsbescheid wird daran nix ändern.
Bisher hab ich noch nichts bekommen. Wie lange dauert sowas? Angeblich hat er die Insolvenz vor sechs wochen beantragt. Aber der hat mich schon so oft belogen.
Wenn du noch nichts bekommen hast, dann läuft auch kein Insolvenzverfahren. Darum allen nur blödes Blabla.
Ehe man eine Privatinsolvenz beantragen kann, muss zuvor ein sog. Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Das heisst dass man alle Gläubiger anschreiben und um eine Aufstellung der Schulden bittet.
Wenn alle Gläubiger geantwortet haben, dann kommt ein Vorschlag zur aussergerichtlichen Schuldenbereinigung.
Erst wenn dieser Vorschlag Verne einem oder mehreren Gläubigern abgelehnt wird, kann man Privatinsolvenz beantragen.
Alles in allem ein sehr mühsamer Weg mit einer Menge Hürden.
Ohne Anwalt kaum zu schaffen und die Schulderberatungsstellen der Caritas usw. sind für Monate und Jahre ausgebucht.
Er schuldet mir etwas mehr als 1000€ seit Anfang des Jahres. Was die Insolvenz betrifft weiß ich nur, was er sagt. Sprich vor 6 Wochen hat er den Antrag gestellt.