Vollstreckungsbescheid nicht zustellbar?
Hallo! Ein Bekannter schuldet mir Geld. Das Amtsgericht ist schon tätig, der Mahnbescheid wurde bereits zugestellt, Widerspruch wurde nicht eingelegt. Ich habe den Vollstreckungsbescheid beantragt und dieser wurde auch verschickt. Beim Amtsgericht hat man mir gesagt, dass man im Moment darauf wartet, dass der Bescheid zugestellt wird.
Ich geh davon aus, dass mein Bekannter den Brief einfach nicht annehmen wird. Er weiß ja durch den Mahnbescheid, dass weitere Post vom Gericht kommen wird. So wie ich ihn kenne, wird er nicht anwesend sein, wenn der Postbote kommt. Und er wird das Einschreiben vermutlich auch nicht abholen.
Wie verfährt das Gericht in solchen Fällen? Ich möchte da nicht schon wieder anrufen... Aber ich bin so ungeduldig. Wisst ihr wie sowas läuft?
12 Antworten
Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden nicht per Einschreiben versandt, sondern förmlich zugestellt.
Wenn eine Übergabe nicht erfolgen kann, wird das Schreiben eingeworfen, der Postbote notiert Datum und Zeit auf der Zustellungsurkunde.
Mit Einwurf in den Briefkasten ist das Schreiben rechtswirksam zugestellt und die 14 Tage Frist beginnt zu laufen.
Das Mahngericht wartet ab bis die 14 tägige Widerspruchsfrist (ab der Zustellung) gegen den Vollstreckungsbescheid für den Schuldner abgelaufen ist, erst dann bekommst Du den dann Deinen "vollstreckbaren" Titel. (Vollstreckungsbescheid) und kannst mit diesem zum Gerichtsvollzieher.
Dass jemand so etwas ignoriert, ist eigentlich gar nicht mal so schlecht - dann versiebt er auch Einspruchsfristen.
Wenn der Vollstreckungsbescheid dann ohne Einspruch geblieben ist, kannst Du die Vollstreckung durchziehen lassen - das ist dann ganz lustig, wenn solche Leute meinen, einen abgeschüttelt zu haben und man ihnen dann - aus ihrer Sicht ganz plötzlich - Konto oder Gehalt pfändet und sie dann merken, dass der Zug für sie abgefahren ist.
Also... am besten bis zum Ende der Einspruchsfrist möglichst im stealth mode bleiben...
Schuldner die das öfters mitmachen kennen sich aus und kleben gern mal ihren Namen am Briefkasten ab 2 Wochen nach dem Mahnbescheid weil sie genau wissen das der Vollstreckungsbescheid kommt. Der Gerichtsvollzieher kann den Bescheid auch selbst zustellen, wenn man vorher mit ihm redet kann man mit ihm ausmachen auf was er achten muß. Am besten vorher beweise sichern (Briefkasten abfotografieren). Ist es dann beim nächsten versuch wieder überklebt Strafanzeige wegen verdacht der Vollstreckungsvereitelung stellen (unbedingt nur "verdacht auf"), könnte ja theoretisch sein das er wirklich weggezogen ist gerade. Wenn es das spielchen aber 2x hinereinander so gab dürfte der Verdacht ausreichend begründet sein.
Sehe ich anderst wenn das Namen abkleben gemacht wird um die Zustellung des Vollstreckungsbescheides zu verhindern.
"Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln".
Natürlich ist viel Spielraum und man muss einen guten Staatsanwalt erwischen der das mehrfache überkleben eines Namens kurz vor Erwartung eines Vollstreckungsbescheides als stark genug erachtet um es nicht fallen zu lassen. Fakt ist... genau so wird versucht zu verhindern das er zugestellt werden kann (oder das gepfändet wird).
Oder man zieht vorher einfach eine Melderegisterauskunft.
Wenn der Schuldner an Adresse x amtlich gemeldet ist, ist der VB auch korrekt zugestellt. Fertig.
im normalen weg kommt er bei dieser Methode zurück. Kein Name auf dem Briefkasten = nicht zustellbar. Da wird sich keine Mühe gegeben.
Strafanzeige wegen verdacht der Vollstreckungsvereitelung stellen
Weil er seinen Namen am Briefkasten überklebt hat? Wirf mal einen Blick in § 288 StGB.
Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ein Vollstreckungsbescheid wird eigentlich in den Briefkasten geworfen. Wenn dabei was nicht klappt, einfach direkt den gerichtsvollzieher beauftragen, deine Ausfertigung hast du ja.
Bisher habe ich noch gar nichts, außer den Beleg, dass der Mahnbescheid zugestellt wurde.
Vom Vollstreckungsbescheid habe ich noch nicht schriftlich. Auf Anfrage bekam ich halt nur die Antwort, dass der Bescheid noch nicht zugestellt sei.
Namen abkleben erfüllt nicht den TB des 258 StGB. Es gibt auch keine Rechtsvorschrift, die eine Namensangabe an der Haustür oder dem Briefkasten verlangt. Fotografieren wäre daher sinnlos.