Muß ich als Kläger haften wenn der Beklagte die Gerichtskosten nicht zahlt
Hallo Community, vor fast einem Jahr habe ich als Verkäufer einen privaten Kaufvertrag mit jemandem abgeschlossen. Der hat unterschrieben. Als er nicht zahlte habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Wir haben Mahnbescheid beantragt, dann haben wir Vollstreckungsbescheid erwirkt. Mit dem Titel ist der Gerichtsvollzieher zum Beklagten (Schuldner, Käufer) der Sache. Der Beklagte war tatsächlich so dreist und hat die EV abgegeben, weil er angeblich nichts hat (er hat es wohl zur Seite geschafft). Nun bekomme ich vom Gericht eine Rechnung, daß ich seinen Anteil an Gerichtskosten zu zahlen hätte, da ich Zweitschuldner wäre. Was soll das? Ich selber bin z.Zt. arbeitslos und bekomme Hartz 4. Wer kennt sich aus und kann mir helfen?
5 Antworten
Übrigens, nur weil der Schuldner die eV abgegeben hat, heißt das nicht, dass dieser nun vor weiteren Pfändungen geschützt ist.
Du kannst natürlich, sofern die z. B. der Vermieter bekannt ist, eine Vermieterpfändung ausbringen. Zieht der Schuldner nun irgendwann um und hat keine Schäden an der Wohnung hinterlassen, erhältst du die Mietkaution ausgezahlt.
Wenn dir die Vermieterdaten nicht vorliegen, würde ich einfach über dasoertliche die Telefonnummer von jemanden ermitteln, der unter der Anschrift des Schuldners wohnt und die Person anrufen. Würde mich als Mietinteressent ausgeben und die Daten des Vermieters erfragen... So arbeiten Inkassobüros etc. auch.
Jepp, du haftest als Zweitschuldner und mußt zahlen. Hartz4 schützt nicht davor, daß du nichts bezahlen mußt. Sonst könnten ja alle, die Hartz 4 beziehen, wie wild prozessieren ohne jedes Risiko. Auch wer Hartz4 bezieht, muß Gerichtskosten zahlen. Du kannst aber selbstverständlich auch in kleinen Raten zahlen. Einfach hinschreiben, daß du die Gerichtskosten in Raten zahlen möchtest, jeden Monat z.B. 20 Euro. Hartz4-Bescheid beifügen, so grob die Ausgaben angeben, und ab damit an die Gerichtskasse, Kassenzeichen nicht vergessen, siehe Rechnung. Wenn du nicht bezahlst, wird gegen dich dann vollstreckt, auch mit Gerichtsvollzieher, notfalls Abgabe der EV usw. usw.
Der von dir beauftragte RA kann dir da doch Auskunft geben!
Habe keine Lust mehr nochmal zum RA zu gehen wenn man das hier klären könnte. Der beauftragte RA hat den Fall geschlossen.
Ja, die Kosten werden nun gegen dich als Zweitschuldner geltend gemacht. Sofern du den Betrag nicht bezahlen kannst, solltest du dich zwecks Ratenzahlung bzw. Tilgungsvereinbarung an den Rechtspfleger wenden (steht normalerweise auf dem Schreiben drauf). Andefalls droht der Besuch des Gerichtsvollziehers mit anschließender Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Die Gerichtskosten kannst du jedoch gegen den Beklagten geltend machen, was dir aktuell wenig bringt.
Da du den Prozess gewonnen hast musst du die Gerichtskosten nicht bezahlen. Und jetzt gerade über haupt nicht, weil du Hartz 4 Empfänger bist musst du erst racht nichts bezahlen. Da du kein Geld dafür hast.
ps. aber ich hoffe Du hast Recht. Ich will mir nur nicht noch das Wochenende versauen wegen sowas.
ich weiß nicht, ob das Gericht dies nicht evtl. anders sieht, denn die Gerichtskosten muß ja schließlich irgendwer bezahlen. Ich hoffe, dann springt der Staat ein.
Der RA hat den Fall bereits abgeschlossen nachdem der Betrüger die EV abgegeben hat.