Kann ich den Schuldnerberater wechseln nach erfolglosem Insolvenzeröffnungsverfahren?
Ich bin seit Februar bei einem Schuldenberater in Bonn. Nach erfolglosem Schuldenbereinigungsplan habe ich Anfang September die Insolvenz beantragt. Diese wird mir jetzt sehr wahrscheinlich abgelehnt, weil Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind (lt. Aussage des Gerichts). Vor zwei Wochen habe ich zusammen mit dem Schuldnerberater alles nochmal ausgefüllt und nun meint das Gericht es fehlen noch mehr Angaben zu Versicherungen (Leben, Rente), obwohl ich bereits alles angegeben habe und auch dass immer noch unvollständig ausgefüllt wäre. Die Frist läuft nächste Woche ab und ich krieg meinen Schuldnerberater nicht ans Telefon.
Weiterhin sagen mir zwei Banken, bei denen ich Schuldner bin, sie hätten nie irgendein Schreiben bekommen und letztenendes müsste ich ja für die Fehler haften, die der Berater verbockt hat.
Kann ich nach erfolglosem Insolvenzantrag (insolvent bin ich trotzdem, weil woher soll ich mal eben 30000 Euro nehmen) den Schuldnerberater wechseln und z. B. die Beratung über die Caritas annehmen? Was ist mit der Gebühr für den Schuldnerberater, wenn ich feststelle, dass der geschludert hat? 400 Ocken hab ich schon bezahlt, 398 bekommt er noch.
2 Antworten
Du kannst Schuldnerberater wechseln, so oft wie Du willst.
Ob Du den "alten" Schuldnerberater bezahlen musst, hängt vom Inhalt des geschlossenen Vertrages und von seiner Wirksamkeit ab. Geht es um ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder um die Regelinsolvenz?
Weiterhin sagen mir zwei Banken, bei denen ich Schuldner bin, sie hätten nie irgendein Schreiben bekommen und letztenendes müsste ich ja für die Fehler haften, die der Berater verbockt hat.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Berater sich bei allen Gläubigern gemeldet hat, jedenfalls wenn einerseits die Höhe der Forderungen auch so feststellbar war und andererseits der Schuldenbereinigungsplan schon aus anderen Gründen als gescheitert anzusehen ist.
Der Schuldenbereinigungsplan war Anfang September endgültig gescheitert, weil die Gläubiger immer weiter gepfändet hatten
Deswegen hätte es sich ggf. auch erübrigt, mit weiteren Gläubigern Kontakt aufzunehmen.
Fakt ist, dass ich total verunsichert bin und ich nicht will, dass der Schuldenberater ohne mein Wissen da irgendetwas verschleppen will. Will ihm ja auch nicht unberechtigterweise was unterstellen.
Bei gemeinnützigen Schuldnerberatern bekommst Du in der Regel einen Termin irgendwann in ein paar Monaten, wenn man überhaupt Zeit für Dich hat.
Wie ist das wenn das Gericht jetzt ablehnt, wovon ich ausgehe, weil Unterlagen fehlerhaft ausgefüllt wurden. Habe ich dann eine Beantragungssperre oder kann ich den kompletten Antrag nochmal neu einreichen?
Eine "Beantragungssperre" gibt es nur, wenn auch der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zurückgewiesen wird.
Vor diesem Hintergrund würde ich kurzfristig Kontakt mit dem Gericht aufnehmen, klären, ob eine Fristverlängerung in Betracht kommt und ggf. die gestellten Anträge zurücknehmen, was aber nicht kostenlos ist.
Macht es Sinn, eine Ausfüllhilfe direkt beim Gericht in Anspruch zu nehmen?
Du kannst gern die Rechtsantragstelle aufsuchen, dort hilft man Dir, ggf. notwendige Erklärungen zu formulieren. Eine Rechtsberatung findet dort aber nicht statt.
Und wie lange wäre dann die Beantragungssperre? Weil eine Fristverlängerung hatten die mir schon vom Gericht gesagt wird es nicht geben. Geht ja wenn ich das richtig gelesen habe auch um die Restschuldbefreiung. Der Schuldnerberater sagte mir (in meinen Augen etwas zu locker), "dann reichen wir eben nochmal neu ein".
Ich weiß leider nicht, was das für ein komischer Berater ist, der Dir für schlappe 800 Euro ein Formular für den Insolvenzantrag ausfüllt und dabei noch Fehler macht.
Ich kann Dir nur raten, dich bei www.forum-schuldnerberatung.de anzumelden, dort ist man wirklich sehr kompetent.
Die Frage hab ich mir neuerdings auch gestellt, wie es sein kann, dass immer noch was fehlt bzw. falsch ausgefüllt ist... Danke, werd mich am Montag mal an die Schuldnerberatung der Caritas wenden. Vielleicht hab ich ja Glück und die können noch Intervenieren, was das mit der Beantragungssperre auf sich hat. Denn die Schulden werden ja nicht weniger und in die Insolvenz muss ich so oder so.
Aber was mir gerade einfällt... Über die Beantragungssperre bin ich nicht aufgeklärt worden. Weder vom Berater noch vom Gericht... Wäre doch rein theoretisch gesagt für mich ein Grund zu sagen, ich beantrage neu, oder?
Beantragen kann man viel. Der Antrag wäre aber unzulässig.
Na bravo. Dann hab ich jetzt wohl richtig Ärger.
Hallo, das ist eine echt verfahrene Kiste! Mein Rat, wende Dich mit Deiner Angelegenheit, an die untensstehende Kanlei, die sind zwar nicht billig aber gut. Ich war jedenfalls sehr zufrieden! Thomas Grube Gartenstr. 13 30989 Gehrden
Tel.: 05108 - 643320 Fax: 05108 - 643319 email: info@rechtsanwalt-grube.de
Danke, ich bin allerdings aus Bonn. Habe gerade mit dem Gericht telefoniert, das verweist mich an den Schuldnerberater. Hab eben mal angefangen, selbst die Formulare auszufüllen, nur eine Anlage muss der ausfüllen. Und wie es so ist, ich bekomm ihn natürlich nicht ans Telefon und mir rennt die Zeit weg.
Danke erstmal für deine Antwort. Es geht hier um ein Privatinsolvenzverfahren. Regelinsolvenz ist hier nicht begründet, weil ich weniger als 19 Gläubiger habe und die Selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wurde. Hatte ich dem Gericht auch ausführlich erläutert.
Der Schuldenbereinigungsplan war Anfang September endgültig gescheitert, weil die Gläubiger immer weiter gepfändet hatten. Dann ist ja eine Einigung so gut wie sinnlos und ich bin danach auch direkt in die Insolvenzbeantragung übergegangen.
Fakt ist, dass ich total verunsichert bin und ich nicht will, dass der Schuldenberater ohne mein Wissen da irgendetwas verschleppen will. Will ihm ja auch nicht unberechtigterweise was unterstellen.
Wie ist das wenn das Gericht jetzt ablehnt, wovon ich ausgehe, weil Unterlagen fehlerhaft ausgefüllt wurden. Habe ich dann eine Beantragungssperre oder kann ich den kompletten Antrag nochmal neu einreichen? Macht es Sinn, eine Ausfüllhilfe direkt beim Gericht in Anspruch zu nehmen? Ich hab davon ja überhaupt keine Ahnung, mache das Ganze zum ersten Mal durch.