Vollstreckungsbescheid erhalten..wie gehts dann weiter?

4 Antworten

lisals:

Prüfe vorher, welche Vollstreckungsmaßnahme am ehesten zum Erfolg führen würde:

Lohn-/Gehaltsfändung?

Sachpfändung?

Kontenpfändung?

Zwangssicherungshypothek auf Immobilie des Schuldners (bei Forderung von mindestens 750 €)?

Du schickst den Vollstreckungsbescheid an einen Gerichtsvollzieher und beauftragst ihn mit der Vollstreckung. Alternativ kannst Du den Vollstreckungsauftrag auch beim Amtsgericht an die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge schicken. 

Der Gerichtsvollzieher wird auf deinen Antrag hin tätig! Natürlich gegen Entgelt! Dann fährt er zum Schuldner und schaut sich nach Möglichkeit in dessen Wohnung um ob etwas pfändbar ist! Dabei hat er sich allerdings an strenge Regeln zu halten.

Falls der Schuldner z.B. unterhaltspflichtig ist und sein Einkommen unter dem monatlichen Pfändungsfreibetrag liegt, kann man ihn durch den GV höchstens die EV abegben lassen. Wenn er da falsche Angaben macht und du es beweisen kannst, kann man ihn strafrechtlich verfolgen!


Du kannst mit dem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung betreiben. Z.B. das Konto oder Einkommen pfänden lassen. Normalerweise wird aber zuerst ein Gerichtsvollzieher mit der Mobiliarpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt.