Wer kann mir bei dem Thema "Insolvenzverfahren, Erteilung der Restschuldbefreiung" helfen? ?
Liebe Forummitglieder,
ich habe eine Frage zum Thema Restschuldbefreiung in der Privatinsolvenz. Ich bitte hier nur um Sachliche Hilfe und Fragebeantwortung.
Ich habe vor ca. 6 Jahren die Privatinsolvenz beantragt. Nun kam gestern ein Brief mit der Post an, den mir meine Tochter, da ich mich aufgrund einer schweren Erkrankung meines Vaters zur Zeit in Kroatien befinde, weitergeleitet hat.
Kann mir jemand den Inhalt der vom Gericht erhaltenen Briefe erklären?
Ich bin leider Laie auf dem Gebiet. Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit Abschluß der 6 Jahre, Schuldenfrei bin.
Meine Fragen wären:
Ist das jetzt doch nicht der Fall? Was habe ich noch zu erwarten, bzw. zu befürchten? Muss ich die aufgelistete Rechnung von 595€ bezahlen?
Ich bitte hier über Eure ernstgemeinte Hilfestellung. Und bedanke mich bereits im Forfeld für Eure Hilfe!!!
5 Antworten
Diese Schreiben kenne ich von meiner Mutter. Die Kosten für den Beistand (den Anwalt) musste sie nicht bezahlen (wird vom Staat übernommen, wenn das Einkommen zu niedrig ist). Wegen der Gerichtskosten musste meine Mutter dann noch einmal die Einkünfte angeben und sie hat dann den Bescheid bekommen, dass sie in der Lage ist, monatlich 30 € abzuzahlen. Bei Dir ist aber die Rente so niedrig, so dass Du da voraussichtlich nichts bezahlen musst.
Auf diese Schreiben musste meine Mutter auch nicht antworten (soweit man mit allem einverstanden ist) und das Ganze ist jetzt abgeschlossen.
Danke für die schnelle Antwort!
Aber wie gehe ich jetzt weiter vor? Muss ich auf dieses Schreiben reagieren?
Und wann bekomme ich das endgültige Urteil der Restschuldbefreiung?
MFG.!
Vorweg: Ich bin kein Fachmann, aber diese Kosten lesen sich so, als seien sie die "Bearbeitungsgebühren" für dein Privatinsolvenzverfahren. Hier werden Kosten für den Treuhänder in deinem Insolvenzverfahren erhoben, es liest sich nicht so, als stünden hier Forderungen deiner alten Schulden aus, sondern als würde dir die Arbeit des Treuhänders in Rechnung gestellt.
Ich finde es in dem Behördendeutsch sehr unverständlich formuliert, klingt, als sei es bezahlt, aber 100% sicher bin ich da nicht. Am besten rufst Du den Sachbearbeiter, der da angegeben ist morgen an. Der kann dir sicher auch die Frage nach dem endgültigen Urteil beantworten.
Die Restschuldbefreiung ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht. Sie bezieht sich auf die Befreiung eines Schuldners von seinen restlichen Schulden nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren ermöglicht es einer Person oder einem Unternehmen, seine finanziellen Probleme zu bewältigen, indem es seine Vermögenswerte liquidiert und die Erlöse zur Tilgung seiner Schulden verwendet.
Das Gericht teilt in diesem Schreiben nur mit, dass die Laufzeit der Abtretungserklärung (an den Treuhänder) abgelaufen ist (die 6 Jahre). Nun wird demnächst über die Restschuldbefreiung entschieden. Dazu können Gläubiger theoretisch Versagungsanträge stellen, wenn du dir aber nichts zu schulden hast kommen lassen, dann wird die Restschuldbefreiung erteilt.
In dem anderes Beschluss wird nur die Vergütung des Treuhänders festgesetzt. So wie es aussieht, wurden dir die Kosten des Verfahrens gestundet und die Staatskasse hat die Vergütung übernommen. An die Staatskasse wird die Vergütung normalerweise nach dem Verfahren in Raten zurückgezahlt.
Nein, Du musst nicht reagieren, es sei denn, Du bist mit einer Ausführung nicht einverstanden.
Wie gesagt, meine Mutter musste dann nochmal ihre Einkünfte aufführen und danach wurde die zumutbare Zuzahlung zu den Gerichtskosten berechnet. Dann war das Ganze auch schnell abgeschlossen. Da kommt noch ein Schreiben.
Danke für Ihre Antwort!
Aber A, müssen diese 595€ nun von mir bezahlt werden?
Denn aus dem Text entnehme dass seine Leistung schon ausgeglichen ist?
Oder missverstehe ich da etwas falsch?
Und meine Frage B ist, wie geht es jetzt weiter? Wie gehe ich mit dem Schreiben um?
Wann bekomme ich das endgültige Urteil der Restschuldbefreiung?
Mit freundlichen Grüßen.