Ist ein Vollstreckungsbescheid auch während einer Insolvenz gültig?
Ein Titel ist ja 30 Jahre gültig.
Was passiert aber, wenn wir, also das Unternehmen, einen Titel erwirken, die Vollstreckung beauftragen, der Kunde (nicht Verbraucher) meldet dann aber Insolvenz an?
Vermutlich weil wir nicht die einzigen sind, die Geld wollen..
Haben wir dann genauso Pech gehabt und das Geld ist weg?
6 Antworten
Dann seid ihr Insolvenzgläubiger und erhaltet eine Quote, wenn die Forderung angemeldet wird. Nach der Restschuldbefreiung (in der Regel nach 6 Jahren) ist die Forderung aber nicht mehr durchsetzbar und damit wertlos.
Diese Forderung wird trotz Titel (wenn bei der Insolvenz angemeldet) am Ende restschuldbefreit und das Geld kann man abschreiben.
... natürlich, und der IV schreibt euch dann an für die Anmeldung der Forderung, so jedenfalls meine Erlebnisse.
Dann kann ich auch gleich ausbuchen.
Das tun auch viele. Es kommt recht oft vor das sich Gläubiger nach der Benachrichtigung durch den IV nicht mehr melden.
Ein Titel ist ja 30 Jahre gültig.
Nein, gültig ist er grundsätzlich unbeschränkt, aber man die Einrede der Verjährung erheben.
Was passiert aber, wenn wir, also das Unternehmen, einen Titel erwirken, die Vollstreckung beauftragen, der Kunde (nicht Verbraucher) meldet dann aber Insolvenz an?
Dann kann man die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen sind im Insolvenzverfahren (von Ausnahmen abgesehen) unzulässig.
Wenn dann die Restschuldbefreiung erteilt wird und keine der Ausnahmen gilt, dann kann sich der Verbraucher später - selbst wenn der Vollstreckungstitel noch existiert - auf die Restschuldbefreiung berufen.
"Dann kann man die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden"
Das kann ich ja auch ohne Vollstreckungsbescheid.
Dann hoffe ich mal, der Kunde hält noch solange durch bis wir unser Geld haben..
Aber danke für die Antwort.
Das kann ich ja auch ohne Vollstreckungsbescheid.
Ja, stimmt. Nur mit rechtskräftig gewordenem Vollstreckungsbescheid kann man der Forderung nicht mehr so einfach widersprechen.
an den Insolvenzverwalter wenden --- der bedient die Leute der Reihe nach und da wirst auch erfahren ob ihr leer ausgeht
der bedient die Leute der Reihe nach
Gerade das tut er nicht. Er bedient sie alle gleichzeitig.
Ja noch ist es ja nicht so weit ;)
Ich vermute nur, dass es nicht mehr so lange dauern kann..
Aber wir haben jetzt noch einen anderen Kunden, da müssen wir erst noch den Mahnbescheid beantragen.. Ich befürchte nur, dass der zwischenzeitlich Insolvenz anmelden wird, und das ganze dann umsonst ist, bzw wir auf den Kosten sitzen bleiben..
Ich frag mich dann halt, wofür macht der Weg über den Mahnbescheid dann überhaupt Sinn?
Wenn das Ende dann eh ist, Geld ist futsch.. Dann kann ich auch gleich ausbuchen.