Kann ich mit diesem VB (siehe Bild) direkt in das normal unpfändbare Vermögen hineinpfänden?
Kann ich mit diesem Vollstreckungsbescheid gegen eine Schuldnerin (es handelt sich nicht um den Schuldner der 6.000 EUR) wegen der Unterschlagung von Eigentumsgegenständen (unerlaubte Handlung) direkt in das normalerweise unpfändbare Vermögen hineinpfänden?
Bei einem dem VB zugrundeliegender unerlaubten Handlung ist ja im Zivilrecht auch eine Pfändung in das normalerweise unpfändbare Vermögen des Schuldners möglich.
2 Antworten
Die Heruntersetzung des Pfändungsfreibetrags in das ansonsten unpfändbare Vermögen des Schuldners setzt m.W. eine gerichtliche Entscheidung voraus.
Ist die Sache denn überhaupt strafrechtlich verfolgt oder geahndet worden?
Ja, aber es erging bis dato (11.12.2021) noch kein Bescheid der Staatsanwaltschaft (Anzeige wurde Ende Juli 2021 gestellt).
Dann wende dich ans zuständige Vollstreckungsgericht.
Meinst Du, ich habe mit diesem VB auf die Herabsetzung des unpfändbaren Anteils (gute) Chancen?
Nein, da zum einen eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorliegen muss und keine ungerechtfertige Bereicherung und zum anderen gibt es zumindest im Insolvenzbereich BGH-Rechtsprechung, die einen Vollstreckungsbescheid nicht genügen lässt. Man benötigt also noch ein Feststellungsurteil.
Könnte ich mit der Forderung, auf die der VB unter anderem lautet (...Schadensersatz bezüglich Herausgabe von Eigentumsgegenständen...) die unerlaubte Handlung (Unterschlagung oder ähnliches) nachweisen und kann ich damit direkt den Antrag stellen, auch normalerweise unpfändbares Arbeitseinkommen zu pfänden?