Kann ich mit diesem VB (siehe Bild) direkt in das normal unpfändbare Vermögen hineinpfänden?

2 Antworten

Die Heruntersetzung des Pfändungsfreibetrags in das ansonsten unpfändbare Vermögen des Schuldners setzt m.W. eine gerichtliche Entscheidung voraus.

goodresponder 
Beitragsersteller
 11.12.2021, 20:23

Könnte ich mit der Forderung, auf die der VB unter anderem lautet (...Schadensersatz bezüglich Herausgabe von Eigentumsgegenständen...) die unerlaubte Handlung (Unterschlagung oder ähnliches) nachweisen und kann ich damit direkt den Antrag stellen, auch normalerweise unpfändbares Arbeitseinkommen zu pfänden?

kevin1905  11.12.2021, 20:38
@goodresponder

Ist die Sache denn überhaupt strafrechtlich verfolgt oder geahndet worden?

goodresponder 
Beitragsersteller
 11.12.2021, 20:40
@kevin1905

Ja, aber es erging bis dato (11.12.2021) noch kein Bescheid der Staatsanwaltschaft (Anzeige wurde Ende Juli 2021 gestellt).

kevin1905  11.12.2021, 20:41
@goodresponder

Dann wende dich ans zuständige Vollstreckungsgericht.

goodresponder 
Beitragsersteller
 11.12.2021, 20:42
@kevin1905

Meinst Du, ich habe mit diesem VB auf die Herabsetzung des unpfändbaren Anteils (gute) Chancen?

Nein, da zum einen eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorliegen muss und keine ungerechtfertige Bereicherung und zum anderen gibt es zumindest im Insolvenzbereich BGH-Rechtsprechung, die einen Vollstreckungsbescheid nicht genügen lässt. Man benötigt also noch ein Feststellungsurteil.