Wie lange dauert es bei Vollstreckungstitel bis Konto des Schuldners gepfändet wird?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Pauschal kann man das nicht beantworten. Hier bei Gericht werden PFÜPs, wenn die Prüfung ergibt das diese erlassen werden können binnen 2-3 Tagen nach Antrags eingang bei Gericht erlassen.

Zustellung zum zuständigen Gerichtsvollzieher und Zustellung bei der Bank derzeit je nach Auftragsvolumen des GV etwa 1 Woche.

Also innerhalb von zwei Wochen ist das möglich. Kann aber auch sehr lange dauern ist Gerichts und vor allem Gerichtsvollzieher abhängig.

Mir ist auch von Banken bekannt, das diese mit Pfändungen derzeit arg überlastet sind.

Aber beachte, die Bank ist erst mal verpflichtet, wenn kein P-Konto vorliegt, dir zu erklären wie die Sachlage vor Ort ist. Also liegen schon Pfändungen vor, ist es ein P-Konto etc. Wenn der Schuldner nicht den Betrag vorher freigibt (wenn er denn über soviel Guthaben verfügt) darf die Bank erst nach 4 Wochen an dich auszahlen. Das Konto ist aber in der Regel nach Eingang des PFÜB gesperrt, es sei denn es ist ein P-Konto.

Du musst außer dem Vollstreckungstitel einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in 4-facher Ausfertigung an das Amtsgericht einreichen. Dieser wird dann dem Schuldner und der Bank zugestellt.

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/gewoehnliche_geldforderungen.pdf

Die Dauer des Verfahrens ist vom Amtsgericht abhängig, das heißt, wie gut das Gericht mit Rechtspflegern und - Pflegerinnen ausgestattet ist.

Das kann von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern.

Dafür reicht es nicht, den Vollstreckungstitel an das Gericht zu schicken, sondern die Sendung eines Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses MIT dem Titel an das Vollstreckungsgericht ist notwendig. Wenn alles in Ordnung ist, wird solch ein Beschluss ziemlich schnell erlassen.

Kann lange dauern, die Gerichte sind doch immer sehr überlastet.