Volljährigen Adoption - Kosten an Erzeuger im Pflegefall?
Meine Freundin hat demnächst vor sich von dem Mann ihrer Mutter adoptieren zu lassen und uns stellt sich jetzt die Frage, ob sie dann noch Kosten an ihren Erzeuger hat, wenn er mal ein Pflegefall wird oder er stirbt (Kosten für Beerdigung). Sie steht seit 5 Jahren in keinen Kontakt mehr zu ihren Erzeuger. Wir möchten bitte nur Antwort haben von den Leuten die es wirklich wissen. Wir danken euch im Voraus
7 Antworten
Hi :)
Dieses Thema ist sehr umfangreich, das wäre zu viel zum tippen... Aber lies dir doch das mal durch:
Kurz: Bei einer "normalen" Erwachsenenadoption hat sie tatsächlich noch Unterhaltsverpflichtungen an ihren Vater... Die Verwandtschaft erlischt nicht. (So kann man durch Erwachsenenadoption auch bis zu 4 "Eltern" haben)
Sie kann versuchen, eine Volladoption zu beantragen, aber das sollte sie vielleicht mit einem Anwalt für Familienrecht besprechen, der kann ihr sicher in ihrer speziellen Situation am besten sagen, was sie tun muss, dass das durchgeht.
bei der volljährigenadoption verliert sie nicht leiblichen vater. er bleibt weiterhin rechtlich der vater. sie ist also im pflegefall weiter verpflichtet ihr einkommen vorzuweisen. sie hat dann einen rechtlichen vater und einen adoptivvater. die familiären bande erlöschen nicht.
Bei einer Volljährigenadoption greift das "neue" Adoptionsrecht
von 1977 mit der Folge, dass keine Verwandtschaftsverhältnisse (und
damit auch keine Unterhalts- oder Erbansprüche) mehr in der väterlichen
Linie bestehen.
stimmt, das habe ich mittlerweile auch gelesen - sorry
Kosten an dem Erzeuger nicht mehr,umgekehrt droht allerdings das Risiko der Unterhaltspflicht gegenüber dem Adoptivater, wenn dieser im Alter beispielsweise zum Pflegefall wird.
nein bei beiden - beim adoptivvater und beim rechtlichen vater.
meine eigenen Erfahrungen:
bei einer Erwachsenenadoption besteht kein rechtl. Vaterverhältnis zu dem Erzeuger .....also auch keine Unterhaltsverpflichtungen.
Aber volle Unterhaltsverpflfichtungen zu dem Adoptivvater und Adoptivmutter und umgekehrt.
Adoption eines Erwachsenen nach Kindesrecht, so ähnlich heißt es in der Adoptionurkunde.
die verwandschaftsverhältnisse bleiben bestehen. du bringst hier was durcheinander. diese art der adoption die du meinst, greift bei minderjährigen und setzt zustimmung des rechtlichen vaters voraus. bei erwachsenen erlischt garnichts.