Adoption nach Scheidung noch "gültig"?
Hallo.
Ich wurde im alter von 18 Jahren von dem Mann meiner Mutter (nicht leiblicher Vater) adoptiert. Meine Eltern haben sich Scheiden lassen und der Kontakt zu meinem Adoptivvater ist mittlerweile abgebrochen. Ist die Adoption noch gültig? Kann mein Adoptivvater die Adoption und deren Rechte rückgängig machen? Was ändert sich für mich wenn ICH die Adoption rückgängig mache?
Ich hoffe ihr könnt mich etwas schlauer machen :)
Vielen Dank schon mal :)
6 Antworten
Eien Adoption lässt sich, soweit ich weiß nach aufheben, durch Scheidung allein passiert das nicht (wie denn auch? Immerhin hat er dich als seine Tochter adoptiert und das hat, soweit ich weiß, nichts mit der Ehesituation zu tun). Allerdings gibt es für die Aufhebung von Erwachsenenadoptionen ziemlich enge Vorschriften. Einfach so kommst du da nicht raus
Was sich für dich ändert... du bist nicht automatisch in der gesetzlichen Erbfolge deines Stiefvaters, würde ich sagen (wenn jemand stirbt, dann bekommen die Kinder z.B. einen Pflichtteil). Außerdem müsstest du für ihn im Pflege- oder KRankheitsfall nicht aufkommen, falls er selbst nicht Zahlen kann, glaube ich.
Die Wirkung der Aufhebung einer Adoption kannst du aber glaub ich unter §1764 BGB nachlesen
Als Du adoptiert wurdest, warst du 18 Jahre alt und somit volljährig.
Nach § 1771 BGB kann die Adoption auf Antrag des Annehmenden bzw. Angenommenen durch das Familiengericht aufgehoben werden, wenn ein wichtiger Grund (keinen persönlichen Kontakt, unbekannter Aufenthalt, Vermögenslosigkeit von ihm, und Du wärst ihm unterhaltspfichtig etc.) vorliegt.
Du hast zwar keinen Kontakt mehr zu Deinem Adoptivvater, wie Du schreibst, aber die rechtlichen Voraussetzungen der Adoption wie Erbrecht, Unterhalt etc. bestehen trotz Scheidung der Eltern nach wie vor. Bei einer Aufhebung der Adoption fallen diese weg.
Eine Adoption lässt sich ebenso wenig rückgängig machen, wie die Kindschaft bei einem leiblichen Kind.
Dein Adoptivvater wird immer dein Vater bleiben, auch wenn das vielleicht im Falle einer Erbschaft relevant wird.
Natürlich ist die Adoption noch gültig. Kind per Geburt sein wird doch auch nicht ungültig in so einem Fall. Und genau so wenig, wie du deine Geburt rückgängig machen kannst, kannst du eine Adoption rückgängig machen.
Nein eine Adoption lässt sich nicht mehr aufheben. Er hat tatsächlich alle Rechte und Pflichten wie ein leiblicher Elternteil.
Du musstest aber als volljähriger Mensch einer Adoption zustimmen.