Wann ist man für die Kosten einer Beerdigung verantwortlich?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

'ne Menge gepflegtes Halbwissen - manches kommt der Wirklichkeit aber sehr nahe:

  1. Erbe ausschlagen hat NICHTS mit der Pflicht, eine Bestattung ZU VERANLASSEN zu tun.
  2. Wer bestattungspflichtig (also verpflichtet ist, eine Bestattung ZU VERANLASSEN), ist in Ländergesetzen geregelt - kommt also auf das Bundesland und dessen Gesetzgebung an.
  3. Ist verwertbarer Nachlaß da und man schlägt das Erbe aus, ist aber bestattungspflichtig, muß man die Übernahme der Kosten beim Erben - in aller Regel der Kommune - über das zuständige Amtsgericht beantragen.
  4. Ist kein verwertbarer Nachlaß da und man hat selbst kein Geld, sollte man auf jeden Fall das Erbe ausschlagen und - ist man bestattungspflichtig - beim zuständigen Sozialamt VOR BEAUFTRAGUNG der Bestattung die Kostenübernahme beantragen.... die örtlichen Bestatter wissen in der Regel, was die Sozialämter zu zahlen bereit sind und die Bestattung wird dann dementsprechend ausgerichtet, d.h., auch der Bestatter sollte gleich darüber informiert werden, daß es eine Sozialbestattung wird und die Kosten dem angepaßt sein sollen.
  5. Ist man NICHT bestattungspflichtig und schlägt zudem das Erbe aus, hat man 0,00 mit der Bestattung zu tun - die wird dann von den zuständigen Ordnungsbehörden geregelt und man hat kein Recht auf Auskunft, wann wo und wie die Bestattung erfolgt, da die Behörden Auftraggeber der Bestattung sind und nur Auftraggeber diese Informationen erhalten - natürlich kann man bei der Behörde nachfragen und wenn dort einsichtige Menschen arbeiten, bekommt man vielleicht Informationen....
  6. Weiß man nicht, ob verwertbarer Nachlaß (der für die Bestattungskosten ausreicht) da ist, könnte die Erbausschlagung und ggf. der Gang zum Sozialamt die sinnvollste Variante sein - dann wird man hinterher nicht noch mit Kosten für drei Monate Miete, Wohnungsberäumung etc. belastet. Das SozAmt würde sich sein Geld dann schon vom Nachlaß holen....

Es ist also wichtig - das Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem der Todesfall eingetreten ist, genau zu prüfen, ob man bestattungspflichtig ist.

Die Erbausschlagung kann davon unabhängig beim Wohnsitzamtsgericht des Verstorbenen oder - wohnt man zu weit weg - bei einem Notar am eigenen Wohnsitz erfolgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sollten Sie das Erbe ablehnen, wird die Beerdigung aus dem Nachlass bezahlt, sofern vorhanden. Es kann auch sein, dass trotz Ausschlagung die Verwandschaft in der Zahlpflicht sind.

Gloven1914 
Beitragsersteller
 23.02.2020, 10:42

Eben...."es kann sein".....

Hierbei sind die §§1945 ; 1968 BGB wichtig

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1945.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

Wenn nun ALLE Erben das ebre ausschlagen, geht die erbmasse in den Saatsbesitz über und der Staat trägt die Kosten dafür.

Gloven1914 
Beitragsersteller
 23.02.2020, 10:43

Und wenn kein Geld vorhanden ist?

Deepdiver  23.02.2020, 12:43
@Gloven1914

Dann zahlt der Staat, wenn keiner der Erben es bezahlen kann

Da die Beerdigung in der Regel schneller zu organisieren ist, wie eine Erbannahme oder eine Erbausschlagung bzw. überhaupt eine Testamenteröffnung, gilt zunächst

wer bestellt, bezahlt. Der Besteller kann diese Kosten unter Umständen bei den Erben geltend machen. Nimmt die Verwandtschaft das Erbe an, muss sie auch die Kosten tragen.

Ggfs sich direkt Gedanken über eine Sozialbestattung machen.

https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/sozialbestattung.html

Daher sollte man zumindest über seine Vorstellung der Bestattung mit der Verwandtschaft reden. Man könnte ja mal fragen, ob er in dieser Richtung vorgesorgt hat.

Wenn sie als die nächsten Verwandten ermittelt werden, dann ja. Egal, ob sie das Erbe ausschlagen oder nicht.

Sind sie zahlungsunfähig, können sie einen Antrag beim Sozialamt stellen, auf Kostenübernahme.