Kann ich meine Mutter aus der Geburtsurkunde austragen lassen
Da ich bei meinem Papa aufgewachsen bin möchte ich mich von meiner Stiefmutter adoptieren lassen .Zu meiner leiblichen Mutter besteht seit 20 Jahren kein Kontakt mehr Meine Fragen sind: Nach welchem Wert richten sich die Kosten einer Adoption? Ist meine leibliche Mutter weiterhin in der gesetzlichen Erbfolge enthalten (vor allem aus der Sicht, wenn ich versterbe)? Bin ich weiterhin gegenüber meiner leiblichen Mutter z.B. bei der Pflegeversicherung verpflichtet?
6 Antworten
Zur Geburtsurkunde: Nur weil Du keinen Kontakt hattest, ändert es nichts daran, dass diese Frau Dich geboren hat und gesetzlich Deine Mutter ist.
Was die rechtliche Beziehung zu deiner Mutter angeht: Du bist volljährig, deswegen ändert sich auch durch eine Adoption an den unterhalts- und erbrelevanten Beziehungen nix. Du hast dann nur eine Mutter mehr, die du beerben kannst.
Die Änderung ginge nur durch eine Adoption nach Minderjährigemrecht. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass die Bedingungen dafür erfüllt sind.
ich weiss zwar nicht ob du ihr versicherungstechnisch nicht ihr verpflichtet bist aber auf jeden fall kannst du sie nicht auf der geburtsurkunde austragen lassen deine mutter lebt noch und sie leibt eben auch deine mutter da kann deine stiefmutter auch nichts gegen ausrichten daher bleibt sie als leibliche mutter auf der geburtsurkunde eingetragen soviel also dazu bei dem rest weiss ich leider nicht viel ^^
ist es nicht egal? wenn seit 20 jahren kein kontakt besteht, wirst du doch eh erwachsen sein
nein wenn deine leibliche mutter dich weggegeben hat bekommt sie nichts mehr als erbe wenn du das meinst.