Kann mein Mann meine Tochter adoptieren wenn ich alleiniges Sorgerecht habe?
Guten Tag, es geht darum, dass ich eine Tochter habe und alleiniges Sorgerecht. Ich weiß nicht wo ihr Erzeuger wohnt, er zahlt kein Unterhalt, erkundigt sich nicht nach der kleinen und hat keinerlei Interesse an ihr. Kann mein Mann sie adoptieren oder brauchen wir dafür das Einverständnis ihres Erzeugers? Vielen Dank im Voraus
7 Antworten
Da Du das alleinige Sorgerecht hast, kann Dein Mann Deine Tochter adoptieren, wenn beide das wollen, halte ich das sogar für äußerst sinnhaft. Es gibt später sonst nur Probleme, wenn es z.B. ums Erbe geht oder er einfach nur eine Klassenarbeit unterschreiben möchte.
Da Du seinen Aufenthaltsort nicht kennst, kannst Du ihn ja auch schlecht fragen. lg Lilo
Bei Euch handelt es sich dann um eine Stiefkindadoption, kannst Du hier nachlesen
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=101188.html
Wenn Sie Deinen Mann als ihren Papa ansieht, ist das doch sehr schön. Ich glaube kaum, dass unter diesen Umständen Euch die Behörden da Schwierigkeiten machen.
Meine jüngere Schwester hat auch ein Kind aus erster Ehe, leiblicher Vater in die Staaten ausgewandert, hat sich sich nie gekümmert und nichts gezahlt. Meine Nichte wurde, als meine Schwester eine Beziehung eingegangen ist, dann auch adoptiert. Da war sie allerdings schon 15 Jahre alt und sie musste der Adoption selbst zustimmen. Alles Gute für Euch. lg Lilo
Grundsätzlich und unabhängig vom Sorgerecht muss die Zustimmung des leiblichen Vaters, die sogenannte „Freigabe zur Adoption“ vorliegen und von einem Notar beurkundet werden.
Oft ist die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils problematisch. Weil der Vater nicht zustimmen will. Oder weil gar nicht bekannt ist, (wie bei dir) wo er sich aufhält. Entbehrlich ist sein Einverständnis nur, wenn sein Aufenthalt nachweisbar nicht festzustellen ist.
Ansonsten hilft nur die Ersetzung der Zustimmung. Übt die Mutter das Sorgerecht allein aus, soll das Gericht nach dem Gesetz die Zustimmung des nichtehelichen Vaters ersetzen, wenn dem Kind sonst ein „unverhältnismäßiger Nachteil“ entsteht.
Alles Gute für dich!
Ich würde mich beim Jugendamt beraten lassen. Soweit ich weiß, muss der leibliche Vater zustimmen. Jedoch bin ich mir in deinem Fall nicht ganz sicher, da du das alleinige Sorgerecht hast. Lass dich deswegen lieber beim Jugendamt beraten und die werden grundsätzlich alles weitere beantragen bzw. in die Wege leiten.
Nein. Um eine Kind zur adoptierten muss es erst mal freigegeben werden. Da du die Mutter bist und das Sorgerecht hast, geht das nicht ohne deine Einwilligung. Es sei denn, das Amt nimmt dir das Kind, aus welchen Grund auch immer, ab.
Wäre ja schon dämlich, wenn der Staat dem Vater das Sorgerecht entzieht, ihm aber erlaubt , das selbe Kind zu adoptieren^^
Ich glaube, du hast die Zusammenhänge nicht verstanden.
du must zuerst damit einverstanden sein, der Erzeuger ist unbekannt verzogen, so MUSS das über das Familiengericht in die Wege geleitet werden.
Super, danke. Ich habe seine handynummer aber er will mir nicht sagen wo er wohnt etc. er hat mir zu ihrem 3. Geburtstag gratuliert obwohl sie erst 2 wurde. Das war alles was von ihm kam seit einem Jahr. Sie lag im Krankenhaus und es sah sehr schlecht aus, er wusste es er hat nicht einmal gefragt wie es ihr geht oder sonstiges. Mein Mann ist für Sie ihr Papa und er würde sie gerne adoptieren