Verbindung zu Vater löschen lassen?
Hallo,
Gibt es eine Möglichkeit, meinen Vater "gesetzlich" als meinen Vater löschen zu lassen? Ich bin 20 Jahre alt und mein Vater ist nach meiner Geburt ins Ausland untergetaucht, wo er wohl auch sein gesamtes Vermögen untergebracht hat (er hat sehr gut verdient! ) er wurde auch von diverse Ämtern gesucht zwecks Unterhaltszahlung, allerdings vergeblich. Vor ein paar Jahren ist er dann wieder in Deutschland aufgetaucht, lebt seither aber als Harz V Empfänger. Da er schon älter ist, könnte es in der Zukunft sein, dass er in ein Pflegeheim muss, da ich sein einziges Kind bin, müsste ich die Kosten teilweise dafür tragen. (hatten schon einen ähnlichen Fall in der Familie) Natürlich möchte ich dies NICHT tun für einen Mann der nie auch nur einen Cent Unterhalt gezahlt hat und sich nie bei mir gemeldet hat! Besteht also auf irgendeinem Wege die Option, mich von diesen Pflichten zu befreien, außer mich von meinem Stiefvater adoptieren zu lassen?
11 Antworten
Da er schon älter ist, könnte es in der Zukunft sein, dass er in ein Pflegeheim muss, da ich sein einziges Kind bin, müsste ich die Kosten teilweise dafür tragen.
Er hat nachweislich ( ich hoffe du hast diese ganzen Schriftstücke / Informations-schreiben des JA etc. noch ) weder Kindesunterhalt geleistet, noch sich um Dich gekümmert - also wirst Du deshalb im Alter nicht zum Unterhalt für Deinen Vater herangezogen werden können.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/unbilligen-elternunterhalt-verwirkung-vermeiden/11/
Wenn das so stimmt, wäre das super! Gezahlt hat er keinen Cent, es ging sogar vor Gericht, Nachweise hat meine Mutter darüber also genug. Mein Stiefvater hat mir von klein auf mein Leben "finanziert".
"Löschen lassen" kannst Du Deinen Erzeuger nicht, aber Du kannst ohne weiteres das Erbe ausschlagen, wenn er dermaleinst das Zeitliche segnet.
Was nicht unbedingt heißt, daß er/sie nicht die Kosten fürs Heim übernehmen muß, sofern man dazu in der Lage ist.
entbindet ihn aber nicht von einer evtl. Zahlpflicht im Altenheim
dein vater ist dein vater und bleibt dies auch. es gibt keine möglichkeit dich von den pflichten einer eventuellen zahlung für heimkosten zu befreien.
Die Abstammung alleine generiert noch keine Zahlungsverpflichtung, das wurde höchstrichterlich schon mehrfach festgestellt.
Eine amtliche Löschung der Verwandtschaftsbeziehung ist nicht möglich.
eine Erwachsenenadoption verläuft anders. Er bleibt bis zu seinem Tode dein Vater
https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/erwachsenenadoption-so-laeuft-sie-ab/
Stichwort Volladoption; inwieweit machbar muss geklärt werden
Versuch macht kluch, was machbar ist entscheiden andere
Es wäre laut Amt immernoch eine Stiefkindadoption da ich nachgewiesen seit 15 Jahren bei ihm lebe..