Nach Adoption dem leiblichen Vater Unterhalt zahlen?
Hallo ,
um es mal ein bisschen zu erklären , ich und mein Bruder haben kein Kontakt mehr zu unserem Vater seit vielen Jahren und wollen uns von unserem Stiefvater adoptieren lassen , da er schon immer unser Vater war halt nur nicht unsere Erzeuger . Habe dann von so Elternunterhalt gehört und frage mich ob ich das dann auch für mein Vater zahlen müsste auch wenn er auf Papier nicht mehr mein Vater ist ?
Liebe Grüße
Hanna
8 Antworten
wenn du als minderjähriger adoptiert werden möchtest, bedarf es dazu die einwilligung deines biologischen vaters. ohne die gibts keine adoption
wenn du als erwachsener adoptiert wirst, bleibt dein vater dein vater auch auf dem papier und wenn dann unterhaltsansprüche fällig werden, du leistungsfähig bist musst du dem nachkommen.
Nein eine Adoption trennt dich von der ursprünglichen Familie.
Ihr habt gegenseitig keine Rechte und auch keine Pflichten mehr nach einer Adoption.
Wenn eine Adoption im Minderjährigenalter erfolgen würde ( andere leibliche Elternteil muss zustimmen ) dann verlieren die Kinder und auch das andere leibliche Elternteil sämtliche Rechte und Pflichten !
Würdet ihr aber als volljährige adoptiert werden wollen,dann bedarf es auch keiner Zustimmung der / des leiblichen Elternteils,deshalb bleiben dann die leiblichen Eltern auch die leiblichen und alle Rechte bzw.Pflichten bleiben bestehen.
Das kommt darauf an. Bei der Minderjährigenadoption erlischt das Verwandschaftsverhältnis zum leiblichen Vater und damit auch die Unterhaltspflicht. Bei der Volljährigenadoption erlischt die Verwandschaft und damit der Unterhaltsanspruch nicht, es sei denn es wird nach §1772 BGB durch das Gericht die Wirkung wie bei der Minderjährigenadoption beschlossen.
Wenn ihr adoptiert seid, gibt es keine rechtliche Verwandtschaft zum leiblichen Vater mehr.