Kosten für Beerdigung vom Konto des Verstorbenen bezahlen?
Darf man als volljährige Tochter eines Verstorbenen vom Konto des Verstorbenen, für das man keine Vollmacht hat, aber Zugang hat, die Beerdigungskosten bezahlen ohne die Bank vorher zu fragen oder muss man das vorher mit der Bank abklären? Ein Anwalt in meiner Familie meinte, dass das deutsche Recht das erlauben würde, wenn man bei Auflösung des Kontos die Rechnungen für die Beerdigung der Bank anschliessend einreicht. Wie sieht die rechtliche Lage aus?
11 Antworten
Lt. Bankenverband ist dies wohl zulässig.
Allerdings wohl nur die Beerdigungskosten und keine weiteren Rechnungen. Eine Kontovollmacht oder die Möglichkeit über das Konto zu verfügen ist kein Testament und könnte auch das Recht weiterer Erben beeinträchtigen. M.E. empfiehlt es sich auch mit den anderen Erben die Kosten abzusprechen......
Ich habe das jetzt um diese Uhrzeit nicht mehr geprüft, schicke dir aber noch Links dazu damit du das in Ruhe nachlesen kannst.
https://bankenverband.de/blog/kontoinhaber-stirbt-was-geschieht-mit-bankkonto/
Der Unterschied zwischen Fürsorgemaßnahmen und konkludentem Verhalten in der Antwort des Anwalts? Das kann man nicht pauschal sagen, das ist ja eben gerade vom Einzelfall abhängig. Der Vorschlag mit dem erst Ablehnen und dann Handeln erscheint mir sinnvoll zu sein.
Bitte daran denken, dass alle Belege nachweisbar sein müssen. Falls andere Erben oder später der Staat Rückgriff auf das Restvermögen nehmen sollten kann es bei unbegründeten Ausgaben schnell zu Regressforderungen kommen.
Ich stell mir dann nur die Frage, wenn ich ablehne, bin ich ja offiziell gar nicht mehr Erbe, jetzt gerade ohne Ablehnung kann ich ja theoretisch das alles überweisen, mit dem Hinblick darauf, Erbe zu werden. Ich glaube, richtig wäre Erbe ablehnen, der Bank den Tod mitzuteilen und dann mit denen klären, die Rechnungen für die Beerdigung zu bezahlen. Ich habe keine Lust, wie du schon gesagt hast, dann später das Geld dem Staat oder so zurückzahlen zu müssen, dann kann ich das jetzt auch schon für die Beerdigung selber bezahlen.
Hallo,
Sie müssen das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Wenn dies nicht erfolgt gilt das Erbe als angetreten. In diesem Fall geht das gesamte Erbe an Sie über.
Die Beerdigungskosten können dann aber immernoch mit dem Geld des oder der Verstorbenen bezahlt werden.
Allerdings empfehle ich das Erbe rasch auszuschlagen, da möglicherweise ein sog. Erbscheinverfahren anhänglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Tango04
Ja, das geht. Wer stirbt, bekommt erstmal ein paar Rechnungen. Mein Beileid.
Das heisst, man darf es nur von dem Konto aus überweisen, richtig? Also man darf es sich nicht auf sein Konto überweisen und von dort aus die Rechnungen bezahlen sondern nur von dem Konto des Verstorbenen? Ich will rechtlich nicht in Schwierigkeiten kommen und alles korrekt machen.
Das ist erlaubt, auch wenn Du nicht Erbin bist wegen z.B. Ausschlagung.
Wenn Du, nachdem Du ohnehin schon Zugang zu dem Konto hast, auch Erbin bist, fällt Dir das Geld auf dem Konto sowieso zu.
Rechnungen bei der Bank musst Du deshalb nicht "einreichen", sondern kannst sie direkt von diesem Konto überweisen, so lange Du es noch nicht aufgelöst hast.
"Anschließend" an eine Auflösung des Kontos dürfte eher unmöglich sein, denn von einem aufgelösten Konto kann man logischerweise nichts mehr bezahlen. -
Du kannst aber auch, wenn Du mit der Auflösung besagten Kontos dessen Guthaben direkt auf Dein privates Konto transferieren lässt, dann die anfallenden Kosten mit diesem Geld von Deinem Konto überweisen.
Ok, danke. Da ich aber das Erbe ausschlagen werde, bin ich eigentlich gar keine Erbin in dem Sinne... Dürfte ich dann trotzdem das Geld vor dem Ausschlagen mir überweisen und davon die Kosten bezahlen? Ich will mich nicht an dem Geld bereichern, sondern wirklich nur alle Kosten für die Beerdigung meines Vaters bezahlen.
Nein, wenn Du das Erbe ausschlägst, kannst Du nicht mehr über dieses Geld verfügen, denn es gehört zur Erbmasse.
Das verwirrt mich, da hier ein Anwalt geschrieben hat, dass man es trotz Ausschlagung vom Konto bezahlen kann: https://www.frag-einen-anwalt.de/Bestattungsrechnung-aus-dem-Nachlass-bezahlen,-trotz-Erbausschlagung--f294977.html
Mich verwirrt das allerdings auch. Mag sein, dass sich an den Gesetzen mittlerweile etwas geändert hat. Als ich in einer ähnlichen Situation war, wie Du heute, war das schon vor 25 Jahren.
Ja, wahrscheinlich hat sich etwas geändert. Der Anwalt in meinem Freundeskreis meinte es würde gehen, aber mich hat das stutzig gemacht, dass man so einfach Geld überweisen kann, obwohl man gar keine Vollmacht hat.
Eben - das macht mich, insbesondere, da Du das Erbe auszuschlagen gedenkst, immer noch stutzig
Der Anwalt hat es mir jetzt gerade nochmal erklärt. Es geht eine Sorgfaltspflicht, der man nachgeht und nachdem man ausgeschlagen hat, ist man immer noch für die Beerdigungskosten verantwortlich. Das heisst, dem Beerdigungsinstitut schuldet man das Geld eh und wenn man vor der der Ausschlagung das Geld nicht überwiesen hat, ist das dann auch kein konkludentes Verhalten. Man geht einfach seiner Pflicht nach.
Verstehe!
Ja, dein Verwandter hat recht. Du kannst alle Bestattungsrechnungen bei der Bank einreichen, die überweisen es dann für dich, sofern ausreichend Deckung da ist. Mit dem Erbe hat das erstmal nichts zu tun. Ausschlagen kannst du es dennoch. Da solltest du auf die Frist achten.
Die Bestattung wird zuerst vom restlichen Vermögen des Verstorbenen bezahlt. Nur was danach übrig bleibt ist dann Erbmasse. Am besten vorab Mal mit der Bank sprechen, damit die Bescheid wissen, dass was kommt und dir ggf sagen können, was für Dokumente sie sehen wollen. Sterbeurkunde etc.
Danke für die Links. Sehr hilfreich! Ich verstehe nur noch nicht so ganz das mit dem konkludenten Verhalten. Wenn ich das Erbe jetzt noch nicht ausgeschlagen habe und das Geld für die Beerdigungskosten benutze, dann heisst es, dass ich das Erbe angenommen habe?Sollte ich also lieber erst warten, bis ich offiziell ausgeschlagen habe und dann die Kosten von dem Konto bezahlen?