Adoption: muss man für seinen leiblichen Vater zahlen wenn man adoptiert ist?
Ich habe mich kürzlich mit einer Kollegin unterhalten und sie hat mir erzählt, dass ihr Vater nicht ihr leiblicher Vater ist. Der leibliche Vater hat sich von ihrer Mutter getrennt als sie noch ein Kleinkind war, sie hat seit fast 30 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr. Ihre Mutter hat dann einen neuen Partner gefunden, der für sie gefühlsmäßig ihr Vater ist. Nun kamen wir auf das Problem, ob sie eventuell mal für ihren leiblichen Vater zahlen muss. Angenommen er säuft sich mal zu Tode (er ist Alkoholiker), muss sie dann für die Kosten seiner Beerdigung etc. aufkommen? Oder er kommt in ein Pflegeheim, müsste sie das dann zahlen? Schließlich gibt es ja auch so etwas wie "Unterhalt" bzw. finanzielle Verpflichtenung der Kinder ihren Eltern gegenüber? Wenn sie sich jetzt dazu entschließen würde sich vom Partner ihrer Mutter adoptieren zu lassen (er würde das gerne tun), würden diese Verpflichtungen dann wegfallen? Übrigens ist meine Kollegin schon volljährig ;-)
20 Antworten
Angenommen er säuft sich mal zu Tode (er ist Alkoholiker), muss sie dann für die Kosten seiner Beerdigung etc. aufkommen? Oder er kommt in ein Pflegeheim, müsste sie das dann zahlen? Schließlich gibt es ja auch so etwas wie "Unterhalt" bzw. finanzielle Verpflichtenung der Kinder ihren Eltern gegenüber?
Bei einer Volljährigenadoption greift das "neue" Adoptionsrecht von 1977 mit der Folge, dass keine Verwandtschaftsverhältnisse (und damit auch keine Unterhalts- oder Erbansprüche) mehr in der väterlichen Linie bestehen.
Wenn sie sich jetzt dazu entschließen würde sich vom Partner ihrer Mutter adoptieren zu lassen (er würde das gerne tun), würden diese Verpflichtungen dann wegfallen?
Ja, aber dieser Schritt wäre nicht nötig, nur um der Unterhaltspflicht oder Auferlegung der Beerdigungskosten zu entgehen.
Sie wäre auch so nicht zum Unterhalt verpflichtet, da sich, wie dargestellt, der leibliche Vater bewusst der Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind entzog.
Demnach könnte sie sich erfolgreich, selbst gegenüber dem SHT, nach den Grundsätzen der sog. "unbilligen Härte" einer Unterhaltspflicht wirksam entziehen :-)
Sofern sie denn überhaupt unterhaltsfähig wäre: Der SB zum Elternunterhalt beträgt 1.500€ plus die Hälfte des übersteigenden Einkommens. Unterhaltsberechtigte wie eigene Kinder und Ehegatten sind vorrangig zu bedienen.
HTH
G imager761
Wenn sie das einzige Kind von ihrem leiblichen Vater ist, muss sie auf jeden Fall für ihn aufkommen, wenn es zu oben beschriebenen Szenario kommt. Ihr bleibt aber von ihrem Gehalt ein hoher Eigenanteil. Die Beerdigung muss sie aber auf jeden Fall tragen. Wie das jetzt mit der Adoption ist, weiß ich leider nicht, ich hoffe, ein anderer User kann Dir da weiter helfen. Weil in der Kindheit muss ja auch immer der leibliche Vater zustimmen.
Würde es zu der angestrebten Adoption kommen, ist das adoptierte Kind seinem Erzeuger gegenüber zu nichts mehr verpflichtet. Nur wenn die Adoption unterbleibt, kämen die Kosten auf das Kind zu.
Bei Adoption ist sie nur für den Adoptionsvater zuständig nicht für den Erzeuger
Ja, die Verpflichtungen würden dann wegfallen.
Für sie ist dann der neue Vater der gesetzliche Vater. Dadurch muss sie für den biologischen Vater nicht aufkommen. Sie wäre sonst benachteiligt, weil sie für zwei Väter aufkommen müsste. Das sieht das Gesetz nicht vor.
für diese Adoption müsste der Leibliche Erzeuger sein Einverständnis geben. Vorher kann keiner den anderen Adoptieren. Dann würde auch der Unterhaltsanspruch entfallen.
Im Sterbefall ohne Adoption, kann sie das Erbe ablehnen. Wäre somit auch von den Kosten befreit. Käme es zu einer Heimunterbringung würde auch sie zur Kasse gebeten.
Die Beerdigung wird sie auf jeden Fall bezahlen müssen, auch wenn sie das Erbe ablehnt. Hierfür kommt der Staat nicht auf. Sollte Erbmasse zur Verfügung stehen, wird die Beerdigung davon bezahlt. Sollte nichts vorhanden sein, wird sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Die Beerdigung wird sie auf jeden Fall bezahlen müssen, auch wenn sie das Erbe ablehnt.
Das ist falsch, und zwar in zweifacher Hinsicht: erstens hätte sie mit einer Adoption keinerlei Erbansprüche gegen ihren leiblichen Vater und zweitens kann sie sich (selbst wenn die Beerdigung vom Sozialamt getragen würde) erfolgreich gegen einen Kostenübernahme wehren, da ihr Vater den Unterhalt ihr gegenüber vollständig verweigerte ("unbillige Härte").
G imager761
Durch die Adoption sind alle verwandschaftlichen Verhältnisse zwischen den beiden rechtlich gelöst...
Aber nicht im Falle einer Adoption!!!