Verweigerte Antwort auf Widerspruch gesetzmäßig?
Moin ihr Lieben,
ich habe seit 6 Monaten keine Antwort auf meinen Widerspruch hinsichtlich der einseitigen Vertragsverlängerung im Fitnessstudio erhalten. Ich habe gekündigt, das Fitnessstudio hat mir ein Kündigungsdatum genannt, dass sich deren Meinung nach um ein Jahr verlängert hat. Also habe ich Widerspruch eingereicht. 4 Briefe per Einschreiben und 1 per Einschreiben sind ignoriert worden. Auf eine mündliche Zusage einer Antwort zu meinem Widerspruch kam natürlich nichts. Dürfen die das? Muss ich ein Schreiben vom Anwalt schicken, das auf der initialen Antwort von vor 6 Monaten beruht?
Liebe Grüße
4 Antworten
Keiner hier kennt den Vertragstext... Wenn Du tatsächlich zu spät gekündigt hast, nutzt auch ein Widerspruch nichts.
Die brauchen dir ueberhaupt nicht zu antworten. Entweder ist die Vertragsverlaengerung wirksam oder sie ist unwirksam. Seid ihr da unterschiedlicher Meinung und du stellst die Zahlung der Mitgliedsbeitraege ein, werden sie sich schon bei dir melden. Werdet ihr euch dann nicht einig, muss das halt gerichtlich geklaert werden. Das geht dann aber von dem Studio aus und nicht von dir.
Niemand ist gezwungen zu antworten. Daran kann auch ein Anwalt nichts ändern. Wenn du dir sicher bist, dass du zu dem von dir genannten Datum kündigen durftest, dann zahl doch einfach nicht weiter.
Das Fitnessstudio wird sich schon melden, wenn die der Meinung sind, dass sie noch Geld von bekommen.
Dürfen die das?
Sie haben ihre Rechtsauffassung zum Kündigungstermin genannt.
Muss ich ein Schreiben vom Anwalt schicken, das auf der initialen Antwort von vor 6 Monaten beruht?
Widerspruch ändert an der Rechtsauffassung des Fitnessstudios nichts.
Diesen Meinungsunterschied, den müsst ihr klären.
Das Fitnessstudio wird die Beiträge bei Dir fordern. U.U. bis zum Mahnbescheid. Dann wärst Du am Zug.