Fitnessstudio erhöht einfach die Beiträge. Wie am besten einen Widerspruch formulieren?
Hallo,
mein Fitnessstudio hat mich schriftlich darüber informiert, dass aufgrund der Vergrößerung und Renovierung des Fitnessstudios der Monatsbeitrag sich erhöht. Natürlich bin ich damit nicht einverstanden und möchte Widerspruch einlegen und falls dieser nicht beachtet wird vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Habe mir natürlich meinen Vertrag sowie die AGBs durchgelesen und keinen Punkt feststellen können der diese Preiserhöhung legitimiert, ich mich also bei Vertragsabschluss mit einer zukünftigen Preiserhöhung einverstanden erklärt hätte... Habe, vor ca 1 Jahr, als ich den Vertrag unterschrieb die Vorauszahlung gewählt und die gesamten Beiträge auf einen Schlag überwiesen um 10% zu sparen. Nun verlangt das Studio pro Monat 2€ mehr. Wie kann ich den Widerspruch am besten formulieren? Würde mich sich freuen wenn mir ein Jurist oder jemand aus der Rechtswissenschaft helfen könnte. Und ja, ich weiß, es gibt keine kostenlose Rechtsberatung und alle Antworten sind nur Meinungen...
Danke im Voraus
3 Antworten
Während der Laufzeit deines Vertrages hast du weiterhin das Recht, das Fitnessstudio zu nutzen - zumindest den alten Teil. Die Beitragserhöhung kann frühestens mit Ende der Vertragslaufzeit wirksam werden.
Vermutlich hast du einen Jahresvertrag abgeschlossen und den ganzen Jahresbeitrag bereits gezahlt. Wenn dem so ist dann kannst du bis zum Ende des ersten Jahres trainieren (alter Bereich), das hast du bereits bezahlt. Jedoch musst du den Vertrag mit entsprechender Kündigungsfrist (meist 1 Monat) zum Laufzeitende kündigen damit die Beitragserhöhung für das zweite Jahr nicht wirksam wird.
Ein Widerspruch nutzt Dir nix, entweder Du akzeptierst die Erhöhung oder Du machst vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Mein Vorschlag:
Du kannst einfach schreiben:
Mit einer Erhöhung der Beiträge bin ich nicht einverstanden, wenn sie mir bis zum ... nicht bestätigen, dass es bei dem bisherigen Beitrag bleibt, mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
________________________________________________
Du solltest eine kurze Frist setzen( damit Du noch rechtzeitig vom Somnderkündigungsrecht Gebrauch machen kannst und solltest das dann auch noch mal schriftlich verfassen)
oder mit dem schreiben persönlich vorbeigehen und Dir direkt eine Zu-oder Absage holen.
Habe, vor ca 1 Jahr, als ich den Vertrag unterschrieb die Vorauszahlung gewählt und die gesamten Beiträge auf einen Schlag überwiesen um 10% zu sparen.
Für diesen Zeitraum gilt der alte Beitrag, ab dem 13. Monat dann die Erhöhung oder das Sonderkündigungsrecht,
1. die 2 € pro Monat bringen dich nicht um. 12 x 2 =
2. du legst Einspruch ein, damit müsste die Kündigung möglich sein.