Fitnessstudio per Einwurf Einschreiben gekündigt und bisher keine Bestätigung erhalten, würdet Ihr vor Fristablauf nochmal nachhaken?

14 Antworten

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Du hast keinen Anspruch auf eine Bestätigung, noch besteht dazu eine Notwendigkeit. Wenn du Zugang des Schreibens innerhalb der Frist beweisen kannst, ist der Vertrag wirksam gekündigt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Rosenmary 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 11:10

Kann ich das mit Einwurf-Einschreiben?

kevin1905  20.04.2022, 11:16
@Rosenmary

Ja. Mit der Sendungsnummer kannst du auf der Post Webseite nachsehen, wann das Schreiben zugestellt wurde.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 11:22
@kevin1905

Ich weiss, deshalb hatte ich es ja so gemacht. Nun las ich, dass das nicht rechtssicher ist.

kevin1905  24.12.2022, 15:24
@Rosenmary

Der Inhalt wird nicht bezeugt aber auch ein Gericht ist nicht so dämlich anzunehmen jemand würde ein leeres Blatt versenden und dafür das Extrageld für Einwurfeinschreiben bezahlen...

Einen Anspruch auf Bestätigung hat man eigentlich nicht - das hat mir mal ein Vereinsvorstand mitgeteilt, bei dem ich ca. 2014 ebenfalls per Einschreiben gekündigt hatte. Selbst eine "Lesebestätigung" per Mail muss rechtlich betrachtet nicht erfolgen. Nachhaken kann man aber - allein aus Prinzip (deswegen fragte ich bei dem Verein auch nach!) und weil man ja im Bilde sein möchte.

Die beste und probateste Möglichkeit ist meiner Meinung nach, wenngleich es mehr kostet, ein Einschreiben mit Rückschein - wirklich "wichtige" Post verschicke ich seit einigen Jahren ausschließlich auf diese Weise, damit ich eine Bestätigung über die Zustellung erhalte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
PlayadeMuro  23.04.2022, 09:28

"Einschreiben - Rückschein" ist die schlechtere Alternative gegenüber einem "Einwurf - Einschreiben".

Wenn das "Einschreiben - Rückschein" nicht abgeholt wird, gilt es als nicht zugestellt.

dass das gar nicht rechtssicher den Zugang beim Empfänger nachweist.

Wo hast Du das gelesen? Natürlich tut es das. Über den Inhalt sagt das zwar nichts aus, nur: Was sonst solltest Du verschicken? Die Stammtischschlauberger, die dann meinen, es könnte ja eine leerer Umschlag gewesen sein oder eine Geburtstagskarte werden dann schon mal, wenn sie es drauf ankommen lassen, von einem Richter eines besseren belehrt.

Du hast gekündigt, fristgerecht, formgerecht. Fertig. Mehr musst Du nicht tun. Mach Dir nicht noch mehr Arbeit.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 11:21

Okay!

Hi Rosenmary,

ich persönlich würde nichts weiteres machen. Denn ich hab ja in dem Falle getan, was zu tun ist.

Eine Sache allerdings: Wenn ich selbe aktiv die Beiträge überweisen muss, dann würde ich ab den Zeitpunkt, wo der Vertrag seine Gültigkeit verliert/beendet ist, damit aufhören.

Wenn der Club die Beiträge selber abbucht, würde ich in dem Monat genau aufpassen (der erste Monat, wo keine Abbuchungen mehr erfolgen sollten, wegen der Kündigung) ob der Club, doch noch was abbucht. Und falls doch, so würde ich dann bei meiner Bank sofort Widerspruch einlegen gegen diese Abbuchung. Resultat ist dann, das Dein Club sich bei Dir melden wird, im Sinne von: "Was ist los? Wir konnten Deinen Beitrag nicht einziehen!" Dann kannst Du denen noch mal von Deiner Fristgerechten Kündigung berichten und das nach Deinen Infos diese Abbuchung nicht berechtigt ist. Und falls Du im unrecht sein solltest, das DIE Dir das bitte schriftlich darlegen sollen.

WENN Du allerdings in Recht bist, wegen Fristgerechter Kündigung und deren Abbuchung ein Fehler war, kannst Du deren eventuellen Mahnungen gleich in die tonne hauen. Denn das ist dann nur ein Versuch ein schlechtes Gewissen bei Dir zu wecken, damit die noch mal Geld von Dir bekommen.

Betreffend fehlender Reaktion: Ich hatte mal bei einer Firma gekündigt, ca. 15 Jahre her, und bis Heute habe ich nie eine Reaktion, geschweige den eine Bestätigung dazu erhalten. Ich hielt mich dann einfach an folgende Regel: "Wer schweigt, stimmt halt dem zu!"*gg

Achte also eher auf die Zahlung an dem Club, wen es per Lastschrift eingezogen wird, damit die nicht mehr Geld von Dir kassieren, als denen zusteht! Wenn doch, dann einfach bei Deiner Bank widersprechen! Wenn dem Club dann dadurch Kosten entstehen und die diese Kosten Dir in Rechnung stellen wollen, dann ist dies wiederum nicht Dein Problem. Denn Du hast gekündigt und wenn die dennoch versuchen Geld bei Dir abzubuchen, ist das deren Risiko/Dummheit. Und dafür muss man nun ja wirklich nicht zahlen oder?

Zur Inhaberin: Rechthaberische Personen, sehen sich IMMER im Recht und ALLE anderen sind die Idioten und liegen falsch. So ist deren Sichtweise. Und das ist falsch! Auf der anderen Seite wiederum, versuchen sie, an das Mitgefühl anderer zu appellieren. Aber das ist reine Taktik, um selber davon zu profitieren! Solche Leute sind den Menschen S*heißegal! Es interessiert sie nicht was mit denen ist. Einzig und allein das Ergebnis durch ihre Manipulationen bei diesen Menschen ist denen wichtig! Solche Rechthaberische und Manipulative Menschen, wenn die vor mir stehen und mir alles möglich versprechen, sage ich zu denen nur: "Ah, ok, interessant, toll." Und denke mir eher: "Ja, Laber Du mal, glaub ich Dir eh nicht!" Und wenn solch ein Mensch mir was vor heult, weil grad was schlimmes passiert ist, sage ich zu ihr: "Oh...das ist ja schlimm...Du tust mir leid..." Und denke eher: "Kann ich bald hier weg? Ich muss noch Einkaufen. Margarine und Nudeln und was war das andere noch? Achja, Pfeffer, ganz wichtig, darf ich nicht vergessen. Hab ich noch Pfandflaschen abzugeben...???" Also gar nicht zu nahe an sich an lassen, solche Leute. Denn die wollen einen nur Manipulieren zu deren Vorteil! Ergo: Vergiss diese Person sie ist es nicht Wert um sich mit ihr gedanklich zu beschäftigen. Da gibt es wichtigere Dinge. Der nächste Einkauf oder was es am nächsten Tag im TV anschauen könnte. Selbst eine Briefmarkensammlung ist wichtiger, als solche Personen!

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen. Bei Nachfragen, einfach nachfragen.*g

Rosenmary 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 12:33

Genau so mache ich es, danke.

Pjotre978  04.08.2022, 00:10
@Rosenmary

Hi Rosenmary,

das freut mich sehr(!) das von Dir zu hören!*freu...

Noch etwas, woran ich bei meiner Antwort nicht bedacht hatte, aber dennoch dazugehört. Also zum Thema Fitnessstudio! WENN(!) in Deiner Stadt/Bundesland, wegen CORONA, wie Fitnessstudios schließen MUSSTEN (Wegen Behördlicher Anweisung), und Dein Fitnessstudio die monatlichen Beiträge dennoch wie gewohnt abgebucht haben... So kannst Du diese Beiträge zurück verlangen. Bei meiner Verbraucherzentrale, gibt es dafür ein Mustierbrief. schau mal, ob es bei Deiner Verbraucherzentrale das gleiche/ähnliches gibt. Falls nicht (was ich mir nicht vorstellen kann), frag einfach unverbindlich direkt nach (Per Mail/Telefon/Persönlich). Dadurch kannst Du Dir die Beiträge zurückholen, die Dir bei einer Amtlichen/Behördlichen Sperre durch Corona, dennoch normal abgebucht wurde. Im Sinne von: "Wer nicht reklamiert, kriegt auch nichts erstattet!"

PROBLEM allerdings(!!!): In MEINEM Bundesland, hat die Verbraucherzentrale zwar den Musterbrief erstellt! Alles schön!*freu... ABER(!)... den ZEITRAUM, den es betrifft, muss man SELBER eintragen!!! In MEINEM Bundesland, muss ich also die Öffentlichen Bekanntmachungen durchforschen, damit ich weiß, von wann bis wann die Fitnessstudios Amtlich/behördlich geschlossen waren! DAS ist das Negative dabei, Leider!*Seufz...Und das finde ich Kontraproduktiv, bei der Verbraucherzentrale. Da ich denke, das die sicherlich eine Art Überblick darüber haben und/oder wissen, wo man diese Übersicht erfahren könnte. Vielleicht liege ich auch damit falsch, mit dieser Ansicht/Denkweise, aber Gegenteiliges gibt es auch nicht dazu! (Vielleicht ja nur auf gezielte Anfrage? keine Ahnung!) Aber, nur als Beispiel, wenn Dein Club, 7 Monate behördlich geschlossen sein sollte und Du monatlich 19,90€ dennoch bezahlt hast, hast ein Anrecht auf 139,30 € Rückzahlung.

Informiere Dich also ruhig bei Deiner Verbraucherzentrale zu diesem Thema. Es könnte sich lohnen für Dich!*ggg

Alles gute Dir.

Pjotre978  15.08.2022, 22:36
@Pjotre978

Hi Rosenmary,

wollte nur kurz nachfragen (bin manchmal etwas Neugierig*seufz/*gg) wie es bei Dir bisher gelaufen ist, mit Deiner Sache.

Kurzes Update zu mir: Ich hatte ja gesagt: Zitat: " In MEINEM Bundesland, muss ich also die Öffentlichen Bekanntmachungen durchforschen, damit ich weiß, von wann bis wann die Fitnessstudios Amtlich/behördlich geschlossen waren!" Zitat ende. Im Internet findet man alles. Was man nicht wissen will! Was man gar nicht sucht!! Aber(!!!) auch, was man finden möchte, wenn man die Richtigen Suchwörter eingibt.*freu... Kurz gesagt: Habe für mein Bundesland die Zeiten gefunden, wo die Fitnessstudios geschlossen waren! Und das Tag genau!*Freu Habe daraufhin heute einen Brief verfasst (mit genauer Berechnung, was ich zurück verlange) und werde diesen Brief morgen (nach der Arbeit) dort persönlich abgeben. Laut meiner Tagesgenauen Berechnung, hätte ich ein Anrecht auf einer Rückerstattung von 184,24 €!!! Also nicht grad wenig. Geld, was ich (Inflation und Heizkostenvorauszahlunganpassung sei dankt*Grummel... ) grad seeeeehr gut gebrauchen kann!*ggg Ins besondere, da mein Fitnessstudio erst vor kurzem, die Mitgliedsbeiträge um ca. 9,00 € pro Monat angehoben hat. Wegen erhöhte Kosten des Energiebedarfs.

Klar, 9,00 € ist nicht grad viel. Aber hier 9,00 €, dort 10,00 €, da ca. 50,00 €... Im gesamten wiederum, ist es viel. Und da wir Fitnessstudiomietglieder das Recht haben (von einem Gerichtsurteil gar bestätigt), die betreffenden Mitgliedsbeiträge zurück zu fordern, habe ich kein schlechtes Gewissen.

man siehe es halt so: Der zu Zahlende Beitrag, gibt Dir das Recht, das Fitnessstudio zu benutzen. (Du zahlst 19,90 € im Monat und dafür darfst Du in diesem aktuellen Monat unsere Räume/Geräte benutzen. Sie stehen für Dich zur Verfügung.) Wird die Nutzung/Benutzung behördlich für einen bestimmten Zeitraum verboten, dann darf das Fitnessstudio somit Dir die Nutzung der Räume/Geräte nicht zur Verfügung stellen. Und da sie dies nicht darf, darf sie somit auch nicht, für die Nutzung der Räume/Geräte, von Dir Geld kassieren!

Abbuchungen laufen automatisch. Dürfte klar sein. Allerdings(!) ich habe ein Abo einer ÖPNV Monatskarte. Und aufgrund des 9 Euro Tickets, wurde meine Abbuchung problemlos dem angepasst und das dem Zeitraum entsprechend. Statt ca. 64€, wurden mir von Anfang an nur 9€ abgebucht! Anpassungen von Lastschriftabbuchungen sind durch aus möglich. Ein Fitnessstudio wiederum acht es eher anders. Abbuchung wie immer, auch mit dem Wissen, das sie eigentlich dazu nicht berechtigt sind. ABER(!) wer sich melden und das Geld zurück verlangt (worauf die Fitnessstudios kein Anrecht haben), bekommen es dann zurück. Weil sie vermutlich damit rechnen, das nicht alle, sondern nur ein Teil, von diesem Recht gebraucht machen werden. Sagen wir mal, das 1/4 davon gebraucht machen. Dann haben sie immer noch 3/4 der monatlichen Summe in der Kasse. Vielleicht reicht das nicht um Gewinn zu machen, oder um gerade mal die Kosten zu decken oder man macht vielleicht ein wenig Verlust dennoch. Aber das ist immer noch besser(!!!) als für diese Monate gar keine Einnahmen zu haben und somit aus eigener Tasche zu zahlen!!!

Hinzukommt, das mein Fitnessstudio (Situations-/Inflationsbedingt) den Monatsbeitrag erhöht hat. Wie viele andere sicherlich auch! (Lebensmittelpreise, Heizkostenvorauszahlung, usw...) Wenn man das Gerichtliche Recht hat, was zurück zu fordern, dann hat man das Recht dazu. Egal, ob es das Fitnessstudio schadet der nicht! In solch einer Situation (Finanziell gesehen) steht an selber an erster Stelle! Und im Vergleich zwischen "Wohnungskosten, Lebensmittel, Fitnessstudio", dürfte klar sein, wo die größere Prioritäten liegen. Oder???*gg Tut zwar vielleicht einem selber auch weh, dass das Fitnessstudio drunter leidet. Aber was nützt es mir 30 Tage im Monat Trainieren zu können, wenn ich wegen Geldmangel schon nach 15 Tagen verhungert bin? Fitnessstudio ist aus der Sicht eher eine Luxusausgabe, auf die man verzichten kann. Und wenn man das Recht hat, Geld von denen rückwirkend zurückzuverlangen, dann sollte an dies auf jedenfalls machen! Man hat nichts zu verschenken.

Wenn man was gutes tun möchte, dann sollte man Geld spenden, denn Spenden sind von der Steuer absetzbar.*g (Ich weiß allerdings nicht wie, da ich das noch nie gemacht habe!*Schäm....

Alles gute Dir weiterhin und ich würde mich freuen, neues von Dir zu hören. Wenn Du magst, halte ich Dich auch gerne über meine Fitnessstudio Thema auf dem laufen den.*g

Nein, warum? Die Kündigung ist zugegangen, das kannst du im Zweifel Beweisen, und damit wirksam. Ein nachhaken ist nicht nötig

Rosenmary 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 11:10

Also auch mit Einwurf-Einschreiben?

Stefan1248  20.04.2022, 11:13
@Rosenmary

Du hast da doch einen Beleg bekommen, das das Einschreiben eingeworfen wurde. Damit ist es in den Herrschaftsbereich des Empfängers und deine Willenserklärung, die Kündigung, ist zugegangen

Rosenmary 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 11:21
@Stefan1248

Ja, den Beleg habe ich.