Kündigung wirksam trotz falscher Anrede?
Ich tappe ein wenig im Dunklen, hab die Kündigung bekommen in der Probezeit bekommen, per Einschreiben, also Adresse auf dem Brief war korrekt, ebenso in der Anschriftszeile auf der Kündigung, nur wurde ich mit einem völlig anderen Namen angeredet, durch den Fehler würde ich mal denken ist sie noch nicht Rechtskräftig oder? Hab mein AG per Mail auf den Fehler aufmerksam gemacht, bekomme nun eine neue zugestellt. Mit dem Schreiben jetzt kann ich doch auch schlecht zum Arbeitsamt gehen, oder? Damit ändert sich doch dann auch das Kündigungsdatum, da eine Kündigung doch erst nach Erhalt gültig ist oder?
Danke schon mal für Antworten!
6 Antworten
Das ist eine gute Frage wo ein Richter am Arbeitsgericht eine gewissen Ermessensspielraum hat , denn es wurde rein formal Deiner Adresse eine Brief für ein ander Person zugestellt. Daher solltest Du zum Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes gehen und Dich beraten lassen , od. eine Kündigunschutzklage einreichen, weil dies aus formellen Gründen unwirksam ist, die Beratung beim Rechtspfleger ist kostenlos, aber wenn dies Kündigung unwirksam ist, dann kann wenn Du noch Probezeit der Betrieb ja erneut eine formell richtige Kündigung aussprechen , das ist das Problem bei der Sache.
doch du kannst damit zum arbeitsamt, du kannst denen nämlich genau das sagen, was du uns hier aufgeschrieben hast. dass dir die richtige noch nachgesendet wird. rechtskräftig bleibt sie.
oki, dann weiss ich bescheid, war mir nicht sicher weil jemand meinte das sie mit falscher Anrede unwirksam ist, aber es ist ja ersichtlich das sie für mich bestimmt ist. Also wird das dann wohl so sein, das ich zwar eine korrekte mit meinem richtigen Nachnamen bekomme, das Kündigungsdatum sich aber nicht ändert, obwohl sie dann so 4 tage später bei mir eintrifft?
Wie immer zuwenig oder ungenügende Infos....
- Was war genau an dem Namen falsch? die Anrede? der Vorname? der Nachname?
Da dir das Einschreiben auch zuging, gehe ich mal davon aus, dass zumindest der Nachname korrekt war - bleibt also nur noch der Vorname, denn die Anrede ist unerheblich. Man kann die Ausführungen von Imager761 jetzt mal einbeziehen, doch hat die Kündigung eine ganz bestimmte Form einzuhalten, eine davon ist die korrekte Angabe des Gekündigten. Man könnte nun bei Gericht über den Zugang der Kündigung streiten, dem Arbeitsamt ist das relativ wurscht - steht da nicht der Name des Antragstellers können die ablehnen den Antrag anzunehmen.
Ohne jetzt zu wissen was genau falsch war, würde ich auch sagen, neue Kündigung mit korrekten Angaben, die erste bleibt aber was den Termin des Zugangs betrifft wirksam
Unterstellt, bei der Firma arbeiten nicht zwei oder mehr in Probezeit befindliche Mitarbeiter denen gekündigt wurde unter dieser Anschrift, wäre eine Verwechselung ausgeschlossen und die ausgesprochene Kündigung wirksam.
Die nachträgliche formale Heilung der falschen Anrede ändert an dem Inhalt und damit der Kündigungsfrist nichts.
G imager761
Hmmm... ist eine falsche Anrede das gleich wie ein falscher Name ??
Ich denke, es macht schon einen Unterschied ob man mit Herr XY statt Frau XY oder mit Herr oder Frau AB angesprochen wird, wenn man Herr oder Frau CD heißt.
Da der Fragesteller aber die Kündigung erhalten hat, gehe ich davon aus, dass es sich nur um eine Verwechslung zwischen Hr. und Fr. ist oder höchstens der Vorname falsch ist, womit du mit deiner Antwort dann wider 100% richtig liegst.
Wenn der Kündigungsbrief ordnungsgemäß adressiert und zugestellt wurde, ist die Form gewahrt. Eine förmliche Anrede ist dann gar nicht erforderlich.
Eine förmliche Anrede nicht, aber wenn eine Anrede, dann eben mit den richtigen Namen, da es sonst ja eine andere Person ist.